Zurück zur Übersicht
Artikel teilen

Mit Leichtigkeit in Pension

Wie stellen Sie sich Ihren Ruhestand vor? Damit Sie diese neue Lebensphase geniessen können, sind eine frühzeitige Planung und Vorbereitung wichtig. Denn nicht nur finanzielle Aspekte spielen eine Rolle, auch Lebensinhalt, Wohnsituation und soziales Umfeld können sich ändern.
Mit Leichtigkeit in Pension

Es ist nie zu früh, sich mit seiner Altersvorsorge zu beschäftigen. Die aktuelle Fairplay-Studie von Zurich Schweiz und den Vita Sammelstiftungen zeigt: Rund die Hälfte der befragten Pensionierten bereut rückblickend ihre Vorsorge-Entscheide.

Die ersten Gedanken zur Pensionierung machen Sie sich am besten ab dem 50. Lebensjahr. So haben Sie noch genügend Zeit, um mögliche Vorsorgelücken zu schliessen. Einige Jahre vor dem gewünschten Pensionierungsdatum lohnt es sich, Ihren Plan zu überprüfen: Wann möchten Sie in Pension gehen und wie stellen Sie sich Ihren Ruhestand konkret vor? Informieren Sie sich bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Ihrer Pensionskasse über die Möglichkeiten des Renten- und Kapitalbezugs. Was viele nicht wissen: Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausbezahlt. Sie müssen sich drei bis sechs Monate vor der Pensionierung bei der AHV anmelden.

Finanzielle Sicherheit – ein gutes Gefühl

Wie viel Geld brauchen Sie zum Leben? Ursprünglich sollten die Renten aus der 1. und 2. Säule rund 60 Prozent des letzten Lohnes ersetzen. Die Renten aus AHV und Pensionskasse reichen heute aber oft nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung halten zu können – besonders betroffen sind Gutverdienende und Teilzeitbeschäftigte. Solche Vorsorgelücken können Sie beispielsweise mit steuerbegünstigten Einzahlungen in die Säule 3a oder durch Einkäufe in die Pensionskasse schliessen.

Finanzplanung

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Finanzen – ein Budget ist die Grundlage jeder erfolgreichen Finanzplanung. Machen Sie eine Aufstellung Ihrer erwarteten Lebenshaltungskosten: Wie viel Geld benötigen Sie, um Ihre Grundbedürfnisse wie Wohnen, Haushalt, Mobilität oder Gesundheit zu decken? Denken Sie auch an grössere Ausgaben, wie beispielsweise eine längere Reise oder Investitionen in Ihr Eigenheim.

In einem nächsten Schritt berechnen Sie, welche Renten Sie aus der 1. (AHV) und 2. Säule (Pensionskasse) zu erwarten haben. Bestellen Sie dazu bei der AHV einen Auszug Ihres individuellen Kontos oder eine Rentenvorausberechnung. Auf dem Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse sehen Sie auf einen Blick, mit welcher Rente Sie zurzeit rechnen können und wie viel Alterskapital bereits vorhanden ist. Haben Sie zusätzlich Guthaben in der 3. Säule angespart? Dieses können Sie frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Referenzalters (aktuell 65 Jahre) beziehen.

Reicht das Geld aus AHV, Pensionskasse und 3. Säule aus, um Ihre Ausgaben zu decken? Falls nicht, haben Sie bei einer frühzeitigen Planung genügend Zeit, um Lösungen zu finden. Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt in der Pension mit dem Einkommen aus der AHV und der Pensionskasse sowie Ihrem Ersparten nicht finanzieren können, haben Sie gegebenenfalls Anrecht auf Ergänzungsleistungen. Der Anspruch und die Höhe der Beiträge hängen von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab.

Möchten Sie sich jetzt einen ersten Überblick über Ihre Altersvorsorge verschaffen? Das geht ganz einfach mit dem Vita Rentenrechner.

Es ist sinnvoll, Ihre persönliche Situation mit einer unabhängigen Finanzplanerin oder einem unabhängigen Finanzplaner zu besprechen. Besonders bei Kapitalbezügen und Einkäufen in die Pensionskasse lohnt sich eine sorgfältige Planung – so können Sie steuerliche Vorteile nutzen und allfällige Sperrfristen berücksichtigen.

Rente oder Kapital?

Die Entscheidung zwischen einer Pensionskassenrente oder einem Kapitalbezug hat bedeutende Auswirkungen auf Ihre Pensionierung. Einmal getroffen, lässt sich der Entscheid nicht mehr rückgängig machen. Daher ist es essenziell, dass Sie sich gut informieren und beraten lassen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile. Ihre persönliche Lebenssituation und Gesundheit spielen beim Entscheid eine wichtige Rolle.

Prüfen Sie zudem, wie viel Vorlaufzeit Ihre Pensionskasse für einen Kapitalbezug verlangt und ob Sie Ihr gesamtes Kapital beziehen können. Gut zu wissen: Nach einem Einkauf gilt häufig eine dreijährige Sperrfrist, in der Sie kein Kapital beziehen dürfen. Klären Sie diese Punkte am besten direkt mit Ihrer Pensionskasse.

Teil- oder Frühpensionierung

Eine AHV-Rente (1. Säule) können Sie frühestens mit 63 Jahren beziehen. Die Rente aus der Pensionskasse (2. Säule) ist je nach Reglement Ihrer Pensionskasse bereits mit 58 Jahren möglich. Beachten Sie, dass bei einem vorzeitigen Bezug die Renten gekürzt werden und Ihr angespartes Alterskapital in der Pensionskasse deutlich tiefer ausfällt. Wichtig: AHV-Beiträge müssen Sie bis zum Referenzalter von 65 Jahren weiterzahlen, auch wenn Sie schon früher aufhören zu arbeiten. Ihre Guthaben aus der Säule 3a können Sie frühestens mit 60 Jahren beziehen.

Je nach Pensionskasse haben Sie die Möglichkeit, sich in mehreren Teilschritten pensionieren zu lassen und Ihr Arbeitspensum so schrittweise zu reduzieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, welche Optionen es gibt. Lassen Sie sich auch beraten, ob eine Früh- oder Teilpensionierung finanziell machbar ist – die Kosten werden oft unterschätzt.


Weiterarbeiten nach 65?

Möchten Sie über das Rentenalter hinaus arbeiten? Sowohl die AHV- als auch die Pensionskassenrente lassen sich aufschieben – spätestens mit 70 Jahren müssen Sie diese jedoch beziehen. Das kann sinnvoll sein, da Sie Rentenzahlungen und Ihren Lohn gemeinsam als Einkommen versteuern. Auch ein Teilbezug der AHV- oder der Pensionskassenrente ist möglich.

  • Bitte beachten Sie: Übersteigt Ihr Einkommen den Freibetrag von aktuell 1’400 Franken pro Monat (16’800 Franken pro Jahr), müssen Sie weiterhin AHV-Beiträge bezahlen. Neu können diese Beiträge jedoch dazu genutzt werden, um allfällige Lücken zu schliessen, falls Sie die AHV-Maximalrente noch nicht erreicht haben.
  • Tipp: Fragen Sie bei Ihrer Pensionskasse nach, ob Sie weiterhin Sparbeiträge einzahlen können, falls Sie das möchten. So erhöhen Sie Ihr Altersguthaben. Je nach Konditionen und Umwandlungssatz Ihrer Pensionskasse erhalten Sie durch den Aufschub später eine höhere Rente.
  • Wichtig zu wissen: Falls Sie über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten und die Pensionskassenrente aufschieben, können Sie weiterhin den Maximalbeitrag in die Säule 3a einzahlen. Ihr Guthaben aus der Säule 3a müssen Sie jedoch spätestens mit 70 Jahren beziehen.

Wohneigentum

Wenn Sie ein eigenes Haus oder eine Wohnung besitzen, wird die Tragbarkeit zum Zeitpunkt der Pensionierung neu berechnet. Da Ihr Renteneinkommen in der Regel niedriger ist als Ihr letzter Lohn, kann es schwieriger sein, die Tragbarkeit Ihrer Immobilie nachzuweisen. Zudem darf Ihre Hypothek ab diesem Zeitpunkt höchstens zwei Drittel des Verkehrswerts Ihrer Immobilie betragen. Es kann also sein, dass Sie einen Teil der Hypothek amortisieren müssen. Lassen Sie sich beraten, ob es sinnvoll ist, einen Teil oder die ganze Hypothek zurückzuzahlen. Zahlen Sie nur so viel ab, dass Sie weiterhin genügend Reserven haben für unvorhergesehene Ausgaben.

Falls Sie wissen, dass Sie auch nach der Pensionierung in Ihrem Eigenheim wohnen möchten, planen Sie grössere Renovationen möglichst noch während Ihrer Erwerbstätigkeit. So können Sie den Steuerabzug optimal nutzen.


Vorsorge- und Erbschaftsplanung

Spätestens im Rahmen der Pensionsplanung ist es Zeit, sich mit den Themen Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung, Testament und Erbvertrag zu befassen. So treffen Sie selbstbestimmt Entscheidungen und entlasten Ihre Angehörigen. Wenn Sie keine Anweisungen hinterlassen, wird Ihr Vermögen nach Ihrem Tod gemäss der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Eine Konkubinatspartnerin oder ein Konkubinatspartner geht dann leer aus. Auch kann es passieren, dass die Ehepartnerin oder der Ehepartnerin das Eigenheim verkaufen muss, wenn die Kinder ausbezahlt werden müssen. Solche Situationen lassen sich mit einem Testament, einem Ehe- und/oder einem Erbvertrag vermeiden.

Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie entscheiden darf. Dieses Dokument muss – wie auch ein Testament – von Hand geschrieben oder notariell beglaubigt werden. Einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, macht in jedem Alter Sinn, denn auch ein unerwarteter Unfall kann dazu führen, dass Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Wichtig: Die von Ihnen beauftragte Person muss wissen, wo das Originaldokument aufbewahrt wird, damit es im Ernstfall bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eingereicht werden kann. Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Informieren Sie sich rechtzeitig über diese Themen und lassen Sie sich von einem Fachspezialisten beraten.

Für Unternehmer: Nachfolgeplanung

Die eigene Firma in neue Hände zu übergeben, ist ein emotionales und komplexes Vorhaben. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben einen Grossteil ihres Vermögens in die Firma investiert. Wenn kein zusätzliches privates Vermögen vorhanden ist, bleibt oft nur der Verkauf, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Aber auch eine Übergabe innerhalb der Familie will gut geplant sein. Machen Sie sich frühzeitig Gedanken darüber, wie es mit Ihrer Firma nach Ihrer Pensionierung weitergehen soll – und ob Sie vielleicht sogar über das Referenzalter hinaus weiterarbeiten möchten.

Ein neuer Lebensabschnitt

Mit der Pensionierung beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Während bisher Ihr Alltag von der Arbeit geprägt war, steht Ihnen künftig mehr freie Zeit zur Verfügung. Fragen Sie sich frühzeitig:

  • Wie möchte ich meine letzten Arbeitsjahre gestalten?
  • Wie stelle ich mir den Abschied vom Berufsleben vor?
  • Worauf freue ich mich, wenn ich pensioniert bin?

Abschied vom Berufsleben

Suchen Sie rechtzeitig das Gespräch mit Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber zum geplanten Pensionierungszeitpunkt – besonders, wenn Sie vor dem offiziellen Referenzalter in Pension gehen oder darüber hinaus arbeiten möchten. Klären Sie, ob und wann Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen müssen. Machen Sie sich auch Gedanken zu Ihrem letzten Arbeitstag: Wie möchten Sie sich vom Berufsleben sowie Ihren Kolleginnen und Kollegen verabschieden? Nicht allen fällt das Loslassen leicht – daher ist es wichtig, einen guten Abschluss zu finden. Mit dem Ende der Erwerbstätigkeit fehlt auch die gewohnte Tagesstruktur. Nehmen Sie sich Zeit, um im Ruhestand Ihren eigenen Rhythmus und eine neue Alltagsstruktur zu finden.

Zeit für Neues

Jetzt haben Sie endlich Raum für alles, was bisher neben der Arbeit keinen oder nur wenig Platz hatte. Ob Sie von einer längeren Reise träumen, endlich gemütlich ausschlafen, Zeit mit Freunden und Familien verbringen, ein neues Hobby entdecken oder sich ehrenamtlich engagieren möchten – überlegen Sie sich, was Ihnen Freude bereitet: Schreiben Sie eine persönliche Wunschliste für Ihren Ruhestand. Manche Menschen machen erst einmal eine Pause nach ihrem letzten Arbeitstag – und gönnen sich Zeit, um in der neuen Situation anzukommen. Andere erfüllen sich gleich grosse Träume und starten mit einer Weltreise in den Ruhestand. Finden Sie heraus, was für Sie stimmt. Schieben Sie aber die Erfüllung von Lebensträumen nicht zu lange hinaus. Das Leben entwickelt sich manchmal anders, als man sich es vorgestellt hat.

Identität

Wer bin ich, wenn meine Berufsidentität wegfällt? Welche Aufgaben erfülle ich und wie kann ich mich weiterhin nützlich fühlen? Diese Fragen sollten Sie sich frühzeitig stellen. Für viele Menschen ist der Beruf eine Quelle für Wertschätzung, Sinn und Bestätigung. Es ist ganz natürlich, dass der Abschied vom Arbeitsalltag auch Unsicherheit und Leere auslösen kann. Nutzen Sie diese Phase als Chance, sich neu zu orientieren und neue Lebensinhalte zu finden. Überlegen Sie: Welche Fähigkeiten und Interessen möchten Sie weiterentwickeln? Welche Kindheitsträume sind noch unerfüllt? Studien zeigen: Menschen, die ihrem Leben Sinn geben, leben zufriedener und oft länger. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Leben bewusst und erfüllend zu gestalten.

Soziale Beziehungen

Mit der Pensionierung verändert sich vieles – auch für Ihre Partnerschaft. Plötzlich verbringen Sie mehr Zeit miteinander, und gewohnte Abläufe verändern sich. Sprechen Sie frühzeitig darüber, wie Sie den Alltag als Paar organisieren möchten: Wer übernimmt welche Aufgaben im Haushalt? Wie viel Zeit möchten Sie gemeinsam verbringen? Wie viel Freiraum benötigen Sie für sich selbst? Welche Wünsche und Pläne haben Sie für den neuen Lebensabschnitt?

Auch das soziale Umfeld wandelt sich oftmals im Ruhestand. Der Austausch am Arbeitsplatz fällt weg. Kümmern Sie sich bereits vor Ihrer Pensionierung aktiv um soziale Kontakte und pflegen Sie Ihre Beziehungen zu Familie, Verwandten, Freunden oder der Nachbarschaft. Einsamkeit ist unter älteren Menschen weit verbreitet – insbesondere, wenn die langjährige Partnerin oder der langjährige Partner nicht mehr da ist oder die Kinder ihr eigenes Leben führen. Umso wichtiger ist es, Bekanntschaften zu pflegen. Oder entdecken Sie ein neues Hobby, das Sie mit Gleichgesinnten verbindet.

Kompass

Ihr Pensionierungs-Kompass

Die Zukunft liegt in Ihren Händen: Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick über Ihre Pensionierung.

Verwandte Artikel

Pensionskassengelder: Rente oder Kapital?

Pensionskasse: Rente oder Kapital?

Erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile die beiden Optionen haben und warum eine seriöse Beratung in jedem Fall wichtig ist.
Mann liegt auf Wiese, schaut in den Himmel und hört Musik.

Wie Menschen in der Schweiz sparen

Wir alle haben Träume. Damit aus den Träumen Pläne werden und aus den Plänen Realität, braucht es nicht nur Mut und Entschlossenheit, sondern auch ein finanzielles Polster.
Foto Monika Bütler und Fabio Marchesin

Vorsorgeplanung: Warum Sparen fürs Alter Sinn macht

AHV, Pensionskasse, 3. Säule: Das Schweizer Vorsorgesystem steht vor gesellschaftlichen und finanziellen Herausforderungen. In einem Umfeld von Negativzinsen und Umverteilung zwischen den Generationen sorgt sich jeder zweite Schweizer um seine Altersrente.