Säule 3a – gebundene Vorsorge
Die Säule 3a ist die steuerbegünstigte Vorsorge. Die Beiträge können bis zu einem Maximalbetrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zur Auswahl stehen reine Sparlösungen oder mit einem Versicherungsschutz kombinierte Sparlösungen. Der Vorteil der Versicherungslösung liegt darin, dass Vorsorgelücken auch im Invaliditätsfall oder bei Tod geschlossen werden können. Im Todesfall erhalten die Angehörigen gemäss einer gesetzlich vorgegebenen Begünstigungsordnung ein Todesfallkapital.
In die Säule 3a können Erwerbstätige, die einer Pensionskasse angehören, und Selbstständigerwerbende einzahlen. Erwerbstätige mit einer beruflichen Vorsorge können maximal den jährlichen Höchstbetrag von CHF einzahlen und von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Selbstständigerwerbende ohne berufliche Vorsorge, aber mit einem AHV-Einkommen können maximal CHF (bzw. max. 20% des Erwerbseinkommens) einzahlen und von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
In der gebundenen Vorsorge 3a angesparte Gelder können nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig bezogen werden. Unter anderem für Einkäufe in die berufliche Vorsorge, bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, beim Verlassen der Schweiz oder für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum.