Abgesehen von der emotionalen Komponente ist es auch wirtschaftlich von Bedeutung, dass Ihre Nachfolge geregelt ist: Stellt ein Unternehmen den Betrieb ein, gehen Wissen, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen verloren. In den kommenden vier Jahren übernimmt in 13,1 Prozent aller Schweizer Firmen die nächste Generation das Ruder. Dem Wirtschaftsinformationsdienst Bisnode D&B zufolge sind davon eine halbe Million Arbeitnehmende betroffen.
Die Experten vom KMU-Portal des Bundes raten Unternehmerinnen und Unternehmern, sich bereits im Alter von 50 Jahren mit dem Rücktritt zu befassen. Nicht nur die Nachfolge will geregelt sein, sondern die Chefin oder der Chef sollte sich auch frühzeitig mit den finanziellen und steuerlichen Folgen einer Firmenübergabe wie auch mit der beruflichen und privaten Altersvorsorge (zweite und dritte Säule) auseinandersetzen.
Optimieren Sie Ihre berufliche Vorsorge
Viele Gründerinnen und Gründer investieren einen Grossteil ihres Geldes in ihr Unternehmen – in der Anfangsphase, um die Firma zum Laufen zu bringen, später, weil die eigene Firma eine gute Anlage ist. In vielen Fällen verläuft es dabei über die Jahre so, dass privat kaum Vermögen aufgebaut wird. Das Unternehmen wird zum wichtigsten Baustein der Altersvorsorge der Inhaberinnen und Inhaber. Äufnen sie nicht rechtzeitig privates Vermögen, sind Unternehmende darauf angewiesen, ihre Firma zum Zeitpunkt ihrer zu einem guten Preis zu verkaufen – mit diversen finanziellen und steuerlichen Risiken.
Es stellt sich hier die Frage: Wie können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten? Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen die erste und zweite Säule bieten. Wie Sie Ihren Lohn beziehen, wie Ihr Vorsorgeplan ausgestaltet ist und ob Sie Einkäufe in die Pensionskasse tätigen, sind entscheidend dafür, wie gut Sie während Ihres Ruhestandes gestellt sind.
1. Art des Lohnbezugs: Als Firmenchefin oder -chef können Sie die Höhe Ihrer Einkünfte selbst bestimmen und entscheiden, welcher Anteil als Lohn und welcher als Dividende ausgezahlt wird. Die Auszahlung von Dividenden ist steuerlich von Vorteil. Ist der Lohn jedoch niedrig, fallen auch die AHV-Rente und das Guthaben in der Pensionskasse geringer aus. Sich in die Pensionskasse einzukaufen – eine beliebte Möglichkeit, um Steuern zu sparen – ist nur beschränkt möglich, wenn Dividenden ausgezahlt werden. Wie das optimale Verhältnis von Lohnzahlung und Dividendenausschüttung aussieht, lässt sich immer nur individuell betrachten, am besten mit einer Treuhänderin oder einem Treuhänder.
2. Guter Vorsorgeplan: Versichern Sie sich und Ihre Kaderangestellten bei Ihrer Pensionskasse über das Obligatorium hinaus. Dies ist bis zu einem Jahreslohn von 853’200 Schweizer Franken möglich. Auf diese Weise können Sie zusätzliches Vorsorgevermögen aufbauen und die Steuerlast reduzieren. Am besten planen Sie Ihre überobligatorische Vorsorge für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren.
3. Einkäufe in die Pensionskasse: Wenn Sie sich freiwillig in eine Pensionskasse einkaufen, verbessern Sie Ihre Altersrente und können den Einzahlungsbetrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Zu beachten ist dabei, dass Sie in diesem Fall bei Beginn der Pensionierung drei Jahre lang kein Kapital, sondern lediglich eine Rente beziehen können.
Eines ist klar: Wenn Sie Ihre Firma erfolgreich übertragen wollen, dann handelt es sich dabei um einen Prozess von mehreren Jahren. Sie benötigen Zeit, um privates Vermögen aufzubauen, sich in die Pensionskasse einzukaufen und – nicht zuletzt – eine geeignete Person für die Nachfolge zu suchen. Angesichts dessen empfiehlt es sich, die eigene Situation regelmässig zu analysieren. Es ist von Vorteil, wenn Sie schon mit 50 Jahren beginnen, sich über die Altersvorsorge Gedanken zu machen. Verschiedene Aspekte werden bei einer sinnvollen Ausgestaltung der Vorsorge zum Tragen kommen: zum Beispiel, ob Sie verheiratet sind, Kinder oder ein Eigenheim haben. Informieren Sie sich bei unseren Spezialistinnen und Spezialisten, wie Sie am besten sparen und in welcher Form Sie Ihr Geld anlegen können. Mit 55 Jahren ist es ratsam, die jeweiligen Massnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu justieren. So brauchen Sie sich, wenn Sie 60 Jahre alt sind, nur noch Gedanken darüber zu machen, wie Sie Ihre Vorsorgeleistungen beziehen wollen: als Rente, als Kapital oder in einer Mischform.
Welchen Weg Sie bei Ihrer Nachfolgeplanung auch einschlagen: Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Damit Sie Ihrem Ruhestand gelassen entgegensehen können.