Das Ziel der 1. Säule ist die Existenzsicherung, das heisst, mit der Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), aus der Invalidenversicherung (IV) sowie aus der Erwerbsersatzordnung (EO).
Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge (BVG), sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens zu gleichen Teilen ein, wobei der Arbeitgeber freiwillig auch mehr einzahlen kann.
Das Vorsorgevermögen in der 3. Säule (3a und 3b) dient dazu, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen. Sie soll die Erfüllung von Träumen und Wünschen nach der Pensionierung ermöglichen. Das Einkommen im Ruhestand stammt zu rund 60% aus der 1. und 2. Säule sowie zu etwa 40% aus der 3. Säule.
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