Drei-Säulen-System

Das 3-Säulen-Prinzip der Schweizer Vorsorge

Das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip und dient zur finanziellen Absicherung im Alter.

1. Säule - Staatliche Vorsorge

Das Ziel der 1. Säule ist die Existenzsicherung, das heisst, mit der Rente soll der minimal notwendige Lebensbedarf gedeckt werden. Die 1. Säule besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), aus der Invalidenversicherung (IV) sowie aus der Erwerbsersatzordnung (EO).

2. Säule - Berufliche Vorsorge

Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge (BVG), sichert den gewohnten Lebensstandard. In die berufliche Vorsorge zahlen Mitarbeitende und Arbeitgeber mindestens zu gleichen Teilen ein, wobei der Arbeitgeber freiwillig auch mehr einzahlen kann.

3. Säule - Private Vorsorge

Das Vorsorgevermögen in der 3. Säule (3a und 3b) dient dazu, allfällige Vorsorgelücken zu schliessen. Sie soll die Erfüllung von Träumen und Wünschen nach der Pensionierung ermöglichen. Das Einkommen im Ruhestand stammt zu rund 60% aus der 1. und 2. Säule sowie zu etwa 40% aus der 3. Säule.

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