Die Geschichte der beruflichen Vorsorge

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Die Geschichte der beruflichen Vorsorge

Wandern, Reisen, Kultur – Pensionierte haben heutzutage noch viel vor. Und das zum ersten Mal in der Geschichte der Menschheit – eine Tour d’Horizon durch die Entwicklung der beruflichen Vorsorge.
Drei Generationen verbringen einen Tag miteinander

Mittelalter und frühe Neuzeit: Schutz durch Kirche und Familie

Von wegen «gute alte Zeiten»: In den vergangenen Jahrhunderten erreichten die meisten Menschen erst gar nicht das Rentenalter. Sie starben bereits in jungen Jahren an Seuchen, im Kindbett, bei Hungersnöten oder in Kriegen. Die Überlebenden arbeiteten, bis sie zu alt und zu schwach dafür wurden. Dann waren sie auf die Unterstützung ihrer Kinder angewiesen und mussten hoffen, im «Stöckli» mit durchgefüttert zu werden.

Armut und die Armen

In der Schweiz hat es in der Vergangenheit immer arme Menschen gegeben, die auf die Unterstützung anderer angewiesen waren. Die Bevölkerung lebte in der ständigen Angst, nach einem Unfall oder einer Missernte zu verarmen. Im Mittelalter wurde Armut sogar als christliche Tugend gedeutet: Arme Menschen erhielten Almosen von den Reichen. Im Gegenzug beteten sie für das Seelenheil der gütigen Spenderinnen und Spender und diese Gebete galten dann als besonders wirksam.

«Gute» und «schlechte» Arme

Als die Zahl der Armen in der krisenhaften Zeit des Spätmittelalters zunahm, änderte sich die gesellschaftliche Wahrnehmung: Lediglich Kinder, verwitwete Mütter und alte Menschen galten noch als «gute» Arme. Wer grundsätzlich arbeitsfähig war, dessen Not galt als «selbst verschuldet» und er hatte kein Anrecht mehr auf Unterstützung, heisst es im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS).

Heiratsverbot und Bettlerjagden

In der alten Eidgenossenschaft trafen sich regelmässig die Abgesandten der verschiedenen Orte zur sogenannten «Tagsatzung». Dieses Gremium beschloss im Jahr 1551, die Heimatgemeinden seien jeweils für verarmte Menschen zuständig – eine Regelung, die bis heute gilt. Entsprechend wurden fortan die meisten Armen in ihre Heimat zurückgeschickt. Mancherorts gab es sogar ein Heiratsverbot, damit arme Menschen keine Nachkommen bekamen. Trotzdem nahm die Zahl der Bedürftigen weiter zu: Gemäss Schätzungen waren im Kanton Luzern Mitte des 18. Jahrhunderts zehn Prozent der Bevölkerung obdachlos. Sie zogen in Scharen als Bettelnde umher und wurden zunehmend als Bedrohung wahrgenommen. Bei regelrechten «Bettlerjagden» wurden die Nichtsesshaften eingefangen und karrenweise aus dem Kanton geschafft.

Zeitalter der Industrialisierung: Gesellschaftlicher Wandel

Allein und schutzlos in der Stadt

Waren die Zeiten stabil und die Ernten gut, so schafften es die Bauern- und Handwerkerfamilien in der Regel, ihre Eltern, Tanten und Onkel mit zu versorgen. Eher selten mussten dann die kirchlichen Armenhäuser einspringen. Doch ab dem 18. Jahrhundert verloren die traditionellen Familienstrukturen an Bindungskraft. Denn im Zuge der Industrialisierung gingen die jungen Menschen verstärkt zum Arbeiten in die Städte, wo sie keine Verwandten mehr hatten. Nun nahm die Altersarmut erheblich zu, wie im Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) nachzulesen ist.

19. Jahrhundert: Erste Betriebsrenten

Verantwortungsvolle Patrons

Als Reaktion auf diese sozialen Umbrüche schufen verantwortungsbewusste Unternehmer ab dem 19. Jahrhundert private Betriebskassen für ihre Angestellten. Diese Hilfswerke legten ihren Schwerpunkt auf die Unterstützung bei Krankheiten, Unfällen oder Todesfällen. Solche Schicksalsschläge abzumildern, war auch das Anliegen der Hilfsvereine. In ihnen schlossen sich bestimmte Berufsgruppen oder Nationalitäten nach dem Vorbild der Zünfte zusammen. Eine finanzielle Unterstützung fürs Alter stand jedoch noch nicht im Fokus – auch deshalb, weil damals nur wenige Menschen richtig alt wurden.

Betriebsrenten: Beamte als Vorreiter

Von den ersten eigentlichen Altersrenten profitierten in der Schweiz Beamte: ab 1803 die Landjäger von Bern, ab 1811 die Lehrkräfte im Kanton Waadt und ab 1831 die Lehrer und Polizisten von Basel-Stadt. Falls die Fabrikarbeiter das Rentenalter erreichten, wurden sie nach wie vor häufig ein Fall für die Fürsorge. Denn von den gut 1’000 Hilfsvereinen, die es im Jahr 1880 gab, richteten lediglich 40 eine Altersrente oder einmalige Abfindung aus. Und auch dort reichte das Kapital oft nicht für eine angemessene Altersvorsorge. Eine positive Ausnahme bildete die 1861 gegründete «Invaliden- und Alterskasse für Fabrikarbeiter der Zürcher Spinnereien und Webereien», zu der sich mehrere Unternehmen zusammenschlossen.

Sulzer: engagiert für die Arbeitnehmer

Die berühmte Winterthurer Maschinenbaufirma Sulzer engagierte sich frühzeitig für ihre Arbeitnehmer: Bereits 1845, gerade einmal elf Jahre nach der Gründung, rief Sulzer einen «Kranken-Unterstützungsverein für Fabrikarbeiter» ins Leben, ein früher Vorläufer einer Firmenkrankenkasse. 1872 liess die Firma die ersten 24 preisgünstigen Arbeiterwohnungen im Winterthurer Quartier Veltheim erstellen, zahlreiche weitere sollten in den nächsten Jahrzehnten folgen.

20. Jahrhundert: Entstehung des 3-Säulen-Systems

Altersvorsorge – kein Thema für die Politik

Bei der Bundesstaatsgründung 1848 galt das Prinzip der Subsidiarität: Alles, was nicht explizit als Aufgabe des Bundes definiert war, war Sache von Kantonen und Gemeinden. So gab es bis ins 20. Jahrhundert auf Bundesebene keine Kompetenzen für die Altersvorsorge. Dies änderte sich erstmals mit der Bundesverfassung von 1890. Einen Meilenstein stellte das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz von 1912 dar: Es befreite unter anderem die Versicherungsbeiträge von der Steuer. Dies ist ein wichtiger Grund dafür, warum nach dem Ersten Weltkrieg die Zahl der Wohlfahrtsfonds und Pensionskassen sprunghaft zunahm. So gab es 1925 bereits 1‘200 Pensionskassen mit 262‘000 Mitgliedern. Gleichwohl waren die Pensionskassen in den kommenden Jahrzehnten einer privilegierten Gruppe vorbehalten, beispielsweise Beamten, SBB-Mitarbeitenden und Angestellten bei Banken oder Versicherungen. Dort war die berufliche Altersvorsorge ein wichtiges Mittel, um Personal zu binden. Denn bis 1995 waren die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den sogenannten «goldenen Ketten» an ihren Arbeitgeber gefesselt: Bei einem Stellenwechsel konnten sie ihre angesparten Altersguthaben nur zum Teil oder sogar gar nicht mitnehmen. Erst seit 1995 besteht das Recht auf das volle Freizügigkeitsguthaben, welches beim Stellenwechsel zur nächsten Pensionskasse transferiert wird. Nun können auch langjährige Mitarbeitende den Arbeitgeber wechseln, ohne Verluste in ihrem Altersguthaben zu riskieren – damit ist der Schweizer Arbeitsmarkt freier und dynamischer geworden.

Staatliche Vorsorge «AHV» – zunächst umstritten

Die Einführung einer staatlichen Altersvorsorge im Rahmen der AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) fand vor dem Zweiten Weltkrieg keine Mehrheit in der Schweiz: Die Versicherten der Pensionskassen fürchteten, dass ihre ersparten Gelder in das staatliche System abfliessen und ihnen so verloren gehen würden. Dieser Widerstand führte dazu, dass die AHV erst im Jahre 1948 eingeführt wurde. Ihre Aufgabe ist es seither, das Existenzminimum zu sichern. Doch ab den 1960er Jahren wurde immer deutlicher, dass die erste Säule allein die Altersarmut nicht verhindern konnte. Deshalb gab es immer wieder AHV-Reformen, welche die staatlichen Leistungen an die Lebenswirklichkeit der Menschen anpassten.

Berufliche Vorsorge «BVG» – im Wandel

Nach vielen Rückschlägen und Diskussionen kam es 1985 schliesslich zur Einführung einer obligatorischen beruflichen Vorsorge gemäss dem «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge» – kurz BVG. Basis war die Abstimmung über das Drei-Säulen-System von 1972, das die Stimmberechtigten mit 75 Prozent Ja-Stimmen eindeutig angenommen hatten. Seither ist die zweite Säule fester Bestandteil der Altersvorsorge für die Angestellten in der Schweiz. Ihr Ziel ist es, gemeinsam mit den Altersleistungen aus der AHV den gewohnten Lebensstandard sicherzustellen. Basis der Leistungen aus der Pensionskasse sind die Beiträge, welche durch Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer finanziert werden. Die Höhe der Beiträge ist vom Lohn des Arbeitnehmenden sowie vom definierten Vorsorgeplan des Arbeitgebers abhängig. Die jährliche Verzinsung des angesparten Altersguthabens wird auch «dritter Beitragszahler» genannt und trägt wesentlich zur Vermehrung des Alterskapitals bei. In der Anfangszeit prägte das Leistungsprimat, welches eine bestimmte Rentensumme garantiert hätte, die berufliche Vorsorge. Aufgrund stark veränderter Gegebenheiten auf dem Kapitalmarkt zu Beginn der Jahrtausendwende fand ein Umdenken statt und das Leistungsprimat wurde durch das Beitragsprimat verdrängt. Eine automatische Anpassung an die Lohn- und Preisentwicklung fand keine Mehrheiten. Durchsetzen konnte sich im öffentlichen Diskurs hingegen die Säule 3a mit ihren Steuervorteilen. In den rund 35 Jahren seit Einführung des BVG hat es bereits einige Reformansätze gegeben – denn das wirtschaftliche Umfeld, die Lebenserwartung der Menschen und das Zinsniveau haben sich in der Zwischenzeit stark geändert.

Gegenwart und Zukunft: Neue Herausforderungen

Das Geld muss immer länger reichen

Konnte ein 65-jähriger Mann im Jahr 1981 noch mit einer verbleibenden Lebenszeit von 14 Jahren rechnen, sind es heute bereits gut 20 Jahre. Entsprechend länger muss das Geld aus der beruflichen Vorsorge reichen. Und wenn es mehr alte Menschen gibt, so ist das vor allem für die umlagefinanzierte AHV ein Problem. Doch auch die zweite Säule wird in Mitleidenschaft gezogen. Die jüngste umfassende Reform, die AV 2020, ist vorerst gescheitert. Doch das Thema wird uns weiter beschäftigen. Schliesslich zeigt die Geschichte, dass mit gesellschaftlichen Veränderungen immer wieder auch eine Anpassung der Altersvorsorge notwendig wird.

Vorsorgeberatung

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