Mutterschaft
Was bei Mutterschaft zu tun ist
Nach einer Geburt stehen der Mitarbeiterin 14 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub zu. Dies ist in der Erwerbsersatzordnung (EOG) geregelt.
Vor der Geburt und während des Mutterschaftsurlaubs bleiben Mitarbeiterinnen weiterhin über die berufliche Vorsorge versichert. Die regulären Beiträge des Arbeitgebers und der Mitarbeiterin werden unverändert weiter erhoben.