Ab welcher Dauer müssen unbezahlte Urlaube gemeldet werden?

Ab welcher Dauer müssen unbezahlte Urlaube gemeldet werden?

Unbezahlte Urlaube müssen der Pensionskasse gemeldet werden, wenn sie länger als einen Monat dauern und das Alterssparen während dieser Zeit ausgesetzt wird. Bei einer unveränderten Weiterführung der Versicherung ist keine Meldung notwendig.

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