So gehen Sie vor: Arbeitsunfähigkeit melden

Arbeitsunfähigkeit

Was bei Arbeitsunfähigkeit zu tun ist

Wenn Mitarbeitende durch Krankheit oder Unfall länger als drei Monate arbeitsunfähig werden, übernimmt Zurich die Beitragszahlung. Bei einer länger andauernden Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit erhalten Mitarbeitende zudem eine Invalidenrente und für rentenberechtigte Kinder eine Invaliden-Kinderrente. Die Höhe der Leistungen ist im Vorsorgeplan beschrieben.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

  1. Am einfachsten melden Sie die Arbeitsunfähigkeit über unser Vita Firmenportal an.
  2. Alternativ können Sie auch diese Formulare verwenden. 

    Meldung einer Arbeitsunfähigkeit Vita Classic
    Meldung einer Arbeitsunfähigkeit Vita Invest
    Meldung einer Arbeitsunfähigkeit Vita Relax
    Meldung einer Arbeitsunfähigkeit Vita Plus
    Meldung einer Arbeitsunfähigkeit Vita Select

  3. Gleichzeitig bitten wir Sie, das Formular Ermächtigung von Ihrem Mitarbeitenden ausfüllen zu lassen und uns zuzustellen:

    Ermächtigung Vita Classic
    Ermächtigung Vita Invest
    Ermächtigung Vita Relax
    Ermächtigung Vita Plus
    Ermächtigung Vita Select

    Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus
    Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
    Leistungsdienst Kollektivleben
    Postfach
    8085 Zürich
    leistungenKL@zurich.ch
    044 628 20 91  

    Vita Invest
    Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitainvest@pfs.ch 

    Vita Select
    Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitaselect@pfs.ch
  4. Sobald wir Ihre Meldung der Arbeitsunfähigkeit Ihres Mitarbeitenden erhalten, prüfen wir den Fall und informieren Sie über die nächsten Schritte.
    Bitte informieren Sie uns auch, falls sich der Grad der Arbeitsunfähigkeit Ihres Mitarbeitenden ändert.
  5. Wir koordinieren das optimale Vorgehen mit allen Beteiligten, begleiten Sie als Arbeitgeber während der gesamten Dauer des Versicherungsfalls und helfen Ihnen bei der Wiedereingliederung Ihres Mitarbeitenden.

Bitte beachten Sie

Weitere Informationen zum Case und Care Management von Zurich finden Sie auf der Zurich-Website.

So gehen Sie als Mitarbeiter vor

Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihre Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Nachdem wir die notwendigen medizinischen Unterlagen erhalten haben und die im Vorsorgeplan festgelegte Wartefrist verstrichen ist, prüfen wir anhand der uns vorliegenden medizinischen Akten eine eventuelle Leistungspflicht. Sollte Ihnen die IV eine Invalidenrente ausrichten, erhalten wir die entsprechende schriftliche Verfügung in Kopie. Wir prüfen in regelmässigen Abständen die Leistungspflicht und nehmen automatisch mit Ihnen oder der entsprechenden Stelle Kontakt auf, falls wir zusätzliche Unterlagen benötigen.

Ihre nächsten Schritte

Wenn Sie arbeits- bzw. erwerbsunfähig geworden sind, senden Sie Ihre Taggeldabrechnungen und Arztzeugnisse sowie die dafür vorgesehene Ermächtigung bitte an:

Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Leistungsdienst Kollektivleben
Postfach
8085 Zürich
leistungenKL@zurich.ch
044 628 20 91

Vita Invest
Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Postfach
8085 Zürich
vitainvest@pfs.ch 

Vita Select
Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Postfach
8085 Zürich
vitaselect@pfs.ch

 

Ermächtigung Vita Classic 
Ermächtigung Vita Invest
Ermächtigung Vita Relax
Ermächtigung Vita Plus
Ermächtigung Vita Select 

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