Muss die Arbeitsunfähigkeit einer Mitarbeiterin während der Schwangerschaft gemeldet werden?

Muss die Arbeitsunfähigkeit einer Mitarbeiterin während der Schwangerschaft gemeldet werden?

Eine Arbeitsunfähigkeit während der Schwangerschaft müssen Sie erst dann melden, wenn sie länger als drei Monate dauert. In diesem Fall werden die Beiträge von Zurich übernommen. Kürzere Arbeitsausfälle, die als Folge einer Schwangerschaft entstehen, können über eine Krankentaggeldversicherung versichert werden.

Vorsorgeadministration per Mausklick

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