Wie ist die berufliche Vorsorge während des Mutter-/Vaterschaftsurlaubes geregelt?

Wie ist die berufliche Vorsorge während des Mutter-/Vaterschaftsurlaubes geregelt?

Während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs sind Mitarbeiterinnen weiterhin über die berufliche Vorsorge versichert, sowohl Arbeitgeber wie auch die Angestellte leisten ihre Beiträge in unveränderter Höhe. Dasselbe gilt für den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub. Arbeitgeber erhalten während dieser Zeit von der AHV-Ausgleichskasse eine Entschädigung, die maximal 80% des Durchschnittseinkommens beträgt.

Als Arbeitgeber beantragen Sie die Entschädigung bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Webseite der Informationsstelle AHV / IV.

Falls Ihre Mitarbeiterin vor der Geburt während mindestens 3 Monaten arbeitsunfähig ist, können Sie uns die Arbeitsunfähigkeit mittels des Formulares Meldung einer Arbeitsunfähigkeit melden.

Vorsorgeadministration per Mausklick

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