So gehen Sie vor: Unbezahlten Urlaub melden

Unbezahlter Urlaub

Welche beiden Optionen Ihnen in der beruflichen Vorsorge bei einem unbezahlten Urlaub offenstehen

Wenn ein unbezahlter Urlaub länger als einen Monat dauert, kann die berufliche Vorsorge während des gesamten unbezahlten Urlaubs bis zu zwölf Monate weitergeführt werden. Arbeitgebern steht es frei, wie sie ihre Mitarbeitenden während des unbezahlten Urlaubs weiterversichern.
Am besten besprechen Arbeitgebende und Arbeitnehmende die verschiedenen Möglichkeiten und wählen die für sie passende Option aus.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

  1. Senden Sie uns bitte das vollständig ausgefüllte Formular Meldung unbezahlter Urlaub (Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus, Vita Invest oder Vita Select) per Post oder E-Mail an:

    Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus     
    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

    Vita Invest
    Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitainvest@pfs.ch 

    Vita Select
    Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitaselect@pfs.ch
  2. Überweisen Sie uns die Beiträge wie gewohnt. Je nach Beitragsfinanzierung ziehen Sie die Beiträge zuvor bei der versicherten Person ein.

So gehen Sie als Mitarbeiter vor

Variante 1: unveränderte Weiterführung der Versicherung

  • Als versicherte Person müssen Sie nichts unternehmen.
  • Sämtliche Leistungen (Alter, Tod und Invalidität) werden, basierend auf dem zuletzt gemeldeten Jahreslohn, unverändert weiterversichert.
  • Sie als versicherte Person tragen die gesamten Kosten.
  • Ihr Arbeitgeber zieht die Beiträge bei Ihnen ein und überweist sie an Vita.

Variante 2: Weiterführung der Risikoversicherung

  • Als versicherte Person müssen Sie nichts unternehmen; Ihr Arbeitgeber meldet uns den unbezahlten Urlaub.
  • Invaliditäts- und Todesfallleistungen werden unverändert weiterversichert.
  • Die Beitragszahlungen für den Sparprozess werden während des unbezahlten Urlaubs vorläufig eingestellt.
  • Es bestehen zwei Möglichkeiten für die Beitragsfinanzierung:

    Option 1:

    Die Beitragsfinanzierung für die Risikoversicherung bleibt unverändert (Aufteilung Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge).

    Option 2:
    Sie als versicherte Person bezahlen die gesamten Beiträge. Ihr Arbeitgeber zieht die Beiträge bei Ihnen ein und überweist sie an die Stiftung.

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