Sind für arbeitsunfähige Mitarbeitende weiterhin Beiträge zu entrichten?

Sind für arbeitsunfähige Mitarbeitende weiterhin Beiträge zu entrichten?

In den ersten Monaten einer Arbeitsunfähigkeit (Anzahl Monate je nach Vorsorgeplan) müssen die Beiträge weiterhin bezahlt werden. Anschliessend wird die Beitragszahlung von Zurich übernommen. Bei einer Erwerbsunfähigkeit steht den Mitarbeitenden sowie rentenberechtigten Kindern gegebenenfalls eine Invalidenrente bzw. Kinderrente zu.

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