Militär- oder Zivildienst
Was bei einem Antritt des Militär- oder Zivildienstes zu tun ist
Mitarbeitende bleiben während des Militär- oder Zivildienstes weiterhin unverändert über die berufliche Vorsorge versichert. Sowohl Sie als Arbeitgeber, als auch Ihr Mitarbeiter zahlen die regulären Beiträge während dieser Zeit unverändert weiter. Als Arbeitgeber erhalten Sie von der AHV-Ausgleichskasse eine Entschädigung. Dies ist im Erwerbsersatzgesetz (EOG) geregelt und entspricht maximal 80% des Durchschnittseinkommens Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihres Mitarbeiters.