Viele Jahre lang waren Sie der Dreh- und Angelpunkt in der Firma. Von der Entwicklung der Firmenstrategie bis hin zu Überlegungen, ob eine dritte Kaffeemaschine benötigt wird, waren Sie für alle Belange die Ansprechperson. Sie haben überlegt, abgewogen, kalkuliert und Ihre Firma sorgfältig auf die nächste Unternehmensebene geführt. Zurückzutreten ist aus emotionaler wie aus geschäftlicher Sicht keine Kleinigkeit und Sie fragen sich, wer wohl als Nachfolger oder Nachfolgerin die beste Wahl wäre.
Die meisten Chefinnen und Chefs von Familienunternehmen, die in der Schweiz 88 Prozent aller Firmen ausmachen, würden ihr Unternehmen am liebsten ihren Nachkommen übergeben. Diese aber sind immer seltener bereit, ins Geschäft der Familie einzusteigen. Laut Bisnode D&B werden in der Schweiz nur 41 Prozent der Firmen familienintern übergeben (Family-Buy-out = FBO). In 40 Prozent der Fälle übernehmen bestehende Mitarbeiter das Unternehmen (Management-Buy-out = MBO), in 19 Prozent der Fälle wird die Firma von einem externen Management gekauft (Management-Buy-in = MBI).
Wer Ihre Nachfolge antritt, ist ein Punkt, der wichtig ist, damit Sie beruhigt in Pension gehen können. Aber auch der Zeitpunkt und die Form, wie Sie zurücktreten, sind Faktoren, die es sorgfältig abzuwägen gilt.
Welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Nachfolge zu regeln
1. Übergabe an die Familie
«Wenn ich gross bin, dann arbeite ich das Gleiche wie du.» Diesen Satz haben Sie sicher schon öfter gehört, wenn Sie Ihr Kind auf dem Schoss hielten. Und Sie dachten: Was für eine Genugtuung muss das sein, das Unternehmen an das eigene Kind weitergeben zu können. Es würde nicht nur bedeuten, dass die Firma in Ihrem Sinn weitergeführt wird, es wäre auch eine schöne Anerkennung: Sie waren Ihrem Kind ein Vorbild.
Übergeben Sie die Firma in der Familie, dann können Sie selbst über den Zeitpunkt Ihres Austritts bestimmen. Dies bedingt jedoch, dass Sie sich bezüglich Vorsorge gut beraten lassen. Denn diese ist komplex. Treten Sie zu dem Zeitpunkt zurück, an dem Sie Ihren Nachkommen die operative Führung der Firma übertragen, so müssen Sie sicher sein, dass Sie in der zweiten Säule genügend angespart haben. Denn nach einem Austritt sind Sie nicht mehr in der beruflichen Vorsorge versichert.
Im Idealfall geben Sie die operative Leitung Ihres Unternehmens ab und arbeiten in Vollzeit weiter. Ihr hoher Lohn bleibt dank Kaderplan versichert und Sie sparen in der Pensionskasse weiterhin Kapital an.
Wenn Sie sich entschliessen, in einem Teilzeitpensum weiterzuarbeiten, sind Sie ab einem Jahreseinkommen von mehr als 22’050 Schweizer Franken weiterhin in der zweiten Säule versichert.
Das tiefere Einkommen schränkt das Sparen und damit den Vermögensaufbau ein. Es stellt sich hier zudem die Frage, ob Sie Ihre Altersleistung als Rente oder als Kapital beziehen wollen. Entscheiden Sie sich für den Kapitalbezug, so sollten Sie aus steuerlichen Gründen prüfen, ob Sie sich schrittweise pensionieren und sich damit nur Teile des Kapitals auszahlen lassen wollen.
Ist der Schritt geschafft und die Übergabe vollzogen, dann beobachten Sie mit Freude, wie sich Ihr Sohn oder Ihre Tochter in die Führungsrolle einlebt. Zu beachten ist, dass mit der neuen Rolle ein höheres Einkommen einhergeht, das in einer Pensionskasse passend versichert werden muss. Welches die geeignete Pensionskassenlösung ist, hängt von der Grösse und Rechtsform des Unternehmens ab. Verschiedene Möglichkeiten stehen dafür offen: von einer einheitlichen Pensionskassenlösung für alle bis hin zu speziellen Kaderplänen.
Ihre langjährigen Mitarbeitenden werden erleichtert sein, dass das Unternehmen in der Familie bleibt. Sie dürfen davon ausgehen, dass sich die Unternehmensphilosophie nicht grundlegend ändert und das gewohnte Umfeld sowie der Arbeitsplatz bestehen bleiben. Um auch künftig ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, sollten zum Zwecke der Mitarbeiterbindung die Vorsorgeleistungen im gleichen Umfang bestehen bleiben oder gar erweitert werden.
2. Verkauf an bestehende Mitarbeitende
Lange haben Sie überlegt und dann entschieden, Ihre Firma zu verkaufen. Nicht an einen, sondern an mehrere Ihrer Mitarbeitenden. Einerseits, weil es finanziell anspruchsvoll ist, ein Unternehmen als Einzelperson zu erwerben und finanziell stabil zu erhalten. Andererseits, weil damit nicht eine Person alle für die Leitung erforderlichen Fähigkeiten auf sich vereinen muss, sondern die neuen Besitzer die Aufgaben übernehmen können, die ihren Kompetenzen entsprechen.
Unabhängig davon, ob Sie sich als Chefin oder Chef gleich bei der Übergabe oder später zurückziehen: Achten Sie darauf, Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse weiter aufzubauen.
Für die neuen Besitzer, die jetzt Ihre frühere Rolle einnehmen und damit den entsprechenden Lohn erhalten, ist es wichtig, die beruflichen Vorsorgeleistungen zu überprüfen und die höheren Einkünfte abzusichern.
Gibt es einen Wechsel in der Führung, so entstehen bei den Mitarbeitenden oftmals Unsicherheiten. Deshalb ist es ratsam, Beständigkeit zu signalisieren. Belässt die neue Unternehmensleitung die berufliche Vorsorge auf dem Stand vor der Übernahme oder optimiert diese sogar, dann nimmt sie den Mitarbeitenden die Unsicherheit.
3. Verkauf an Externe
Bei der Wahl eines externen Käufers sind Sie besonders gefordert. Sie müssen einschätzen, ob der neue Besitzer oder die neue Besitzerin vertrauenswürdig ist. Es gibt unzählige Firmen und Online-Portale, die spezialisiert darauf sind, geeignete und solvente Nachfolger zu finden.
Wird Ihre Firma in ein anderes Unternehmen integriert, ist es wahrscheinlich, dass Sie als Chefin oder Chef sich zurückziehen. Bis dahin müssen Sie das Firmen- und Ihr Privatvermögen geordnet haben. Abhängig von Konstrukt und Rechtsform der neuen Firma sollten Ihre Nachfolger ihre berufliche Vorsorge anpassen.
Die Mitarbeitenden sind bei einem Verkauf an Externe möglicherweise verunsichert. Welche Regeln und Vorsorgeleistungen gelten nun: jene des bisherigen Arbeitgebers oder jene der neuen Firma? Sinnvoll ist, dass sich die neuen Besitzer einen Überblick über die bestehenden Vorsorgewerke verschaffen und – um das Vertrauen zu erhalten – eine optimale Vorsorgelösung treffen.
4. Wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufgeben
Die Planung der Nachfolge ist anspruchsvoll: Jede dritte Firma wird liquidiert, weil sich niemand findet, der das Unternehmen weiterführt. Die Gründe dafür sind laut dem KMU-Portal des Bundes vielfältig. Häufig beginnen Inhaber und Inhaberinnen zu spät, eine Nachfolge zu suchen, sie finden niemanden, der sich eignet, oder sind zu wenig flexibel im Verkaufspreis. Für Sie als Firmenchefin oder -chef ist es schon allein der Vorsorge wegen elementar, den Zeitpunkt clever zu wählen, an dem Sie Ihr Geschäft stilllegen. Lassen Sie sich vorzeitig pensionieren, gilt es bezüglich Pension scharf zu kalkulieren und die Pensionskassenlösung zu überprüfen. In vollem Umfang von Ihrer beruflichen Vorsorge profitieren Sie nur, wenn Sie sich regulär pensionieren lassen.
Als verantwortungsvoller Arbeitgeber denken Sie bei der Auflösung Ihres Geschäfts natürlich an Ihre Mitarbeitenden. Informieren Sie Ihre Angestellten frühzeitig, sodass sie sich in aller Ruhe neu orientieren können.
Nehmen Sie sich die Zeit, um neue Talente zu entdecken
In welcher Form auch immer Sie sich aus dem Geschäftsleben zurückziehen: Tun Sie es rechtzeitig. Experten empfehlen, sich bereits mit 50 Jahren mit der Geschäftsübergabe zu beschäftigen, denn der Austrittsprozess dauert meistens länger als erwartet. Wer Ihre Nachfolgerin oder Ihr Nachfolger sein soll, wie Ihre Firma weitergeführt wird und wie Sie genügend Privatvermögen aufbauen können – diese Überlegungen brauchen ihre Zeit.
Idealerweise übertragen Sie die operative Leitung bereits 15 Jahre, bevor Sie sich zur Ruhe setzen, und arbeiten vorerst in Vollzeit, später eventuell in Teilzeit weiter. So sparen Sie genügend Kapital fürs Alter an und können gleichzeitig Einfluss darauf nehmen, wie sich die Firma weiterentwickelt. Jetzt, da Sie weniger in die Geschäftsführung eingebunden sind, wäre natürlich der geeignete Zeitpunkt, um Ihr Talent fürs Schreinern zu entdecken, Rettungsschwimmer zu werden oder sich einen Hund zuzulegen. Die gute Vorbereitung – in jeder Hinsicht – wird es Ihnen erleichtern, mit 65 respektive 64 Jahren die Firma Ihrem Nachfolger oder Ihrer Nachfolgerin mit einem guten Gefühl zu überschreiben.