Pensionskasse: Darf es etwas mehr sein?

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Pensionskasse: Darf es etwas mehr sein?

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Gute Arbeitskräfte zu gewinnen und zu halten, ist für alle Arbeitgeber eine Herausforderung. Gerade KMU müssen etwas bieten, um Aufmerksamkeit zu wecken. Wer sich mit zeitgemässen Leistungen aus der 2. Säule profiliert, punktet als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.
Mann sitzt in seiner Werkstatt und analysiert auf seinem Tablet verschiedene Pensionskassenlösungen

Laut Klischee haben vor allem die Grossunternehmen umfassende Leistungen in der beruflichen Vorsorge. Doch auch KMU können ihre Pensionskassenlösung so gestalten, dass sie einen Mehrwert für die Mitarbeitenden bietet. Bei den folgenden Themen können Sie sich als KMU-Unternehmer differenzieren:

Ohne Rendite keine Verzinsung

Anlagerendite ist nicht gleich Anlagerendite. Wer eine Vorsorgeeinrichtung mit nachhaltig erfolgreicher Anlagestrategie wählt, realisiert eine entsprechend höhere Verzinsung auf das Altersguthaben für seine Mitarbeitenden. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase ist das ein wichtiges Argument, damit die Pensionskasse (PK) wichtiger Baustein der Altersvorsorge bleibt.

Legen Sie noch etwas drauf

Nach Gesetz muss der Arbeitgebende mindestens die Hälfte der PK-Beiträge bezahlen. Wer mehr einzahlt – zum Beispiel zwei Drittel – sorgt dafür, dass seinen Mitarbeitenden am Ende des Monats netto mehr im Portemonnaie bleibt. Davon profitieren vor allem ältere Angestellte mit hohen prozentualen Beiträgen für die 2. Säule. Aber auch die Jüngeren haben etwas davon, weil ihre Löhne oftmals noch niedrig sind. So sind sie um jeden zusätzlichen Franken froh. Das kann auch ein gutes Argument bei Lohngesprächen sein. Entscheiden Sie sich als Unternehmerin bzw. Unternehmer für diese Lösung. Sie bezahlen zwar höhere PK-Beiträge, können jedoch diese Kosten als Geschäftsaufwand geltend machen.

Versichern Sie einen höheren Lohnanteil

Laut Gesetz müssen Mitarbeitende ab einem Jahreslohn von 22’050 Schweizer Franken in der beruflichen Vorsorge versichert werden. Dabei wird von Gesetzes wegen nicht der ganze Lohn, sondern nur ein gewisser Teil des Lohns versichert, weil der BVG-Koordinationsabzug in Höhe von 25’725 Schweizer Franken zur Anwendung kommt. Als Arbeitgeber können Sie freiwillig auf den Koordinationsabzug verzichten oder auch Löhne über dem obligatorischen BVG-Lohn von 88’200 Schweizer Franken versichern. Eine weitere Möglichkeit ist, bei Teilzeitkräften den 100-Prozent-Lohn zu versichern. So steigern Sie gezielt Ihre Attraktivität bei bestimmten Mitarbeitergruppen, beispielsweise bei Teilzeitkräften oder gutverdienenden Kaderleuten.

Bieten Sie mehr Risikoschutz

Insbesondere für Familien oder Besitzer von Wohneigentum sind die Leistungen im Todes- und Invaliditätsfall sehr wichtig. Wer hier eine Lösung über dem BVG-Minimum anbietet, kann sich bei den Mitarbeitenden profilieren. Denn die Unterschiede in den Leistungen können beträchtlich sein und bei Invaliden- oder Witwenrente durchaus 10’000 Schweizer Franken pro Jahr ausmachen. Und wenn das Schicksal tatsächlich zuschlägt, dann bringt der kleine Zusatzaufwand in den Beiträgen für Ihre Mitarbeitenden einen grossen Mehrwert.

Expertentipp: Prüfen Sie, welche Optionen Ihre Pensionskasse bietet.

Wissen Sie, wie gut die Leistungen Ihrer Pensionskasse sind und ob sie Ihren Mitarbeitenden bereits das Optimum bietet? Finden Sie es gemeinsam mit einem Vorsorgespezialisten heraus. Er kann Ihnen erläutern, was Ihre Vorsorgeeinrichtung bietet – und ob es noch Optimierungspotenzial gibt.

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