Daniel zahlt als junger Arbeitnehmer zum ersten Mal in die Pensionskasse ein
Endlich 18! Daniel feiert am 6. Januar Geburtstag. Vor Kurzem ist er in seiner Lehre als Maurer bei einem KMU-Bauunternehmen ins dritte Lehrjahr gekommen und freut sich, dass er nun schon 1’862 Schweizer Franken im Monat verdient. Doch Ende Januar fällt ihm auf, dass ihm einige Franken weniger Lohn ausgezahlt wurden als noch im Monat davor. Dabei will er doch mit Freunden Ski fahren gehen.
Verwundert geht er zu seiner Vorgesetzten. Die schickt ihn in die Personalabteilung. Der Personalchef erklärt ihm, was der Abzug bedeutet: Ab sofort zahlt er Risikobeiträge in der beruflichen Vorsorge. Als grosszügige Arbeitgeberin übernimmt die Baufirma 60 Prozent dieser Beiträge. Davon werden Invaliditäts- und Todesfallleistungen finanziert.
Daniel wird nachdenklich: Er hat sich noch nie darüber Gedanken gemacht, dass er ja invalid werden oder sterben könnte, bevor er alt ist. Er ist froh, dass er nun über eine Absicherung verfügt.
Wissenswert für Arbeitgeber
Ein Mitarbeitender zahlt zum ersten Mal Risikobeiträge in der beruflichen Vorsorge
Die Risikobeiträge in der beruflichen Vorsorge für die Risiken Tod und Invalidität sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres obligatorisch. Dies gilt für alle Arbeitnehmenden, welche die Eintrittsschwelle von 21’510 Schweizer Franken überschreiten. Obligatorisch müssen Sie als Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der Beiträge übernehmen. Wer mehr bieten will, kann den Arbeitgeberanteil beispielsweise auf 60 Prozent erhöhen.
Der Betrag wird direkt vom Lohn abgezogen und von Ihnen als Arbeitgeber an die Pensionskasse weitergeleitet. Ausgangsgrösse ist der versicherte bzw. koordinierte Lohn, je nach Lohndefinition im Vorsorgeplan. Im Normalfall handelt es sich um den massgebenden AHV-Jahreslohn abzüglich Koordinationsabzug.
Optional haben Unternehmen die Möglichkeit, einen Vorsorgeplan «Sparen ab 20» zu wählen. So lässt sich die Altersvorsorge der Mitarbeitenden verbessern. Wegen des Zinseszins-Effekts lohnt sich das frühe Sparen besonders.
Ab 25 spart Daniel in der Pensionskasse und sorgt so fürs Alter vor
Auch nach seiner Ausbildung arbeitet Daniel weiter in der Firma und wird nach drei Jahren zum Vorarbeiter befördert. Kurz nach seinem 25. Geburtstag fällt ihm wiederum auf, dass weniger Geld auf dem Konto eingeht als im Monat zuvor. Erneut fragt er beim Personalchef an. Dieser informiert ihn, dass der Arbeitgeber zusätzlich ab jetzt monatlich Sparbeiträge für seine persönliche Altersvorsorge bei der Pensionskasse einzahlt. Erneut übernimmt die Firma 60 Prozent, Daniel zahlt 40 Prozent der Beiträge. Dieses Geld wird ihm zum Zeitpunkt der Pensionierung zur Verfügung stehen, entweder als Kapital oder als Rente. Bei den meisten Erwerbstätigen macht dieses Altersguthaben den Löwenanteil der Altersvorsorge aus.
Wenn Daniel noch besser fürs Alter vorsorgen möchte, bietet seine Firma ihm die Möglichkeit, einen höheren Sparbetrag einzuzahlen. Daniel entscheidet sich für diese Option. Im Gespräch fragt er den Personalverantwortlichen: «Wie ist das eigentlich, zahle ich jetzt mein Leben lang immer denselben Betrag in die berufliche Vorsorge ein?» Der Personalchef erläutert ihm, dass der Prozentsatz im BVG sich alle zehn Jahre erhöht: Für ihn als 25-Jährigen sind es 7 Prozent, ab dem 55. Altersjahr sind es sogar 18 Prozent.
Daniels Interesse ist geweckt: Von nun an blättert er nicht mehr weiter, wenn er in der Zeitung etwas über das Thema «Pensionskasse» sieht. Er informiert sich über das Thema und will künftig auch bei politischen Abstimmungen rund um die Vorsorge seine Stimme einlegen. Um seine Altersvorsorge noch weiter zu optimieren, eröffnet er ein 3a-Vorsorge-Sparkonto und zahlt jeden Monat einen kleinen Betrag in einen Fondssparplan ein.
Wissenswert für Arbeitgeber
Wer sich als verantwortungsvoller und attraktiver Arbeitgeber positionieren möchte, kann dies unter anderem über die berufliche Vorsorge tun. Zum einen können Sie über das BVG-Obligatorium hinaus bessere Alters- oder Risikoleistungen für Ihre Mitarbeitenden versichern. Zum anderen ist es möglich, den Mitarbeitenden Wahlsparpläne für ein erweitertes Alterssparen anzubieten. So können sie in ihrer persönlichen beruflichen Vorsorge ein höheres Alterskapital aufbauen. Der Arbeitgeberbeitrag ist in diesem Fall jeweils gleich hoch, ein möglicher Mehrbetrag wird durch die Arbeitnehmenden geleistet.
In jedem Fall lohnt sich eine regelmässige Information der Mitarbeitenden: Wie ist der Vorsorgeausweis zu lesen? Welche Leistungen sind versichert und wie spielen die drei Säulen der beruflichen Vorsorge zusammen? Ein Grundwissen zu diesen Themen ist für alle Arbeitnehmenden wichtig.
Daniel erfüllt sich einen Traum und geht sechs Monate lang auf Weltreise
Wissenswert für Arbeitgeber
Nach einer Reorganisation fühlt sich Daniel in seiner Firma nicht mehr wohl. Deshalb entscheidet er sich, zu kündigen
In Daniels Firma gibt es eine grosse Veränderung: Das KMU wird übernommen und daraufhin verändert sich die Firmenkultur stark. Daniel fühlt sich im neuen Umfeld nicht mehr wohl. In den Sommerferien entscheidet er sich, zu kündigen und eine Auszeit zu nehmen. Wieder einmal trifft er den Personalchef. Dieser erläutert ihm, dass sein bislang angespartes Altersguthaben nun in eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen werden muss, als Konto oder Depot. Er kann diese selbst wählen, mögliche Anbieter sind etwa Banken, Versicherungen oder Vermögensverwaltungen.
Beim Eintritt in eine neue Firma wird er diesen Betrag in die neue Pensionskasse einbringen und dort sein Altersguthaben weiter aufbauen.
Während seiner Auszeit setzt sich Daniel noch einmal mit dem Thema Vorsorge auseinander und beschliesst, dass er bei seinen Vorstellungsgesprächen nach der Pensionskassenlösung des möglichen Arbeitgebers fragen wird. Denn ihm ist bewusst, dass es hier durchaus Unterschiede gibt.
Wissenswert für Arbeitgeber
Austretende Mitarbeitende müssen Sie darüber informieren, dass sie ihr jeweiliges Altersguthaben aus der Pensionskasse mitnehmen und bis zum Antritt einer neuen Stelle auf eine Freizügigkeitseinrichtung übertragen müssen. Kommt es nur zum kurzen Unterbruch, kann das Altersguthaben auch direkt zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers transferiert werden.
Als verantwortungsvoller Arbeitgeber sollten Sie Ihren Mitarbeitenden bewusst machen, dass sie in der Übergangsphase zwischen zwei Jobs über eine schlechtere Risikoabsicherung bei Todesfall oder Invalidität verfügen. Falls der Unterbruch länger als vier Wochen geht oder die Person anschliessend weniger als acht Stunden pro Woche arbeitet, muss das Unfallrisiko in der Krankenkassenpolice eingeschlossen werden. Auch ein zusätzlicher Schutz bei Invalidität oder Todesfall kann sinnvoll sein.
Daniel findet einen neuen coolen Job mit hohem Lohn
Daniel bleibt nicht lange arbeitslos, sondern nutzt die Gelegenheit, um sich beruflich weiterzuentwickeln: Er findet eine tolle Stelle als Kundenberater bei einem Baumaschinenhersteller und steigt mit einem deutlich höheren Gehalt ein. Beim Eintrittsgespräch weist ihn die Personalexpertin darauf hin, dass er durch den Lohnsprung Potenzial hat, sich in die Pensionskasse einzukaufen, also zusätzliches Geld einzuzahlen und so sein Altersguthaben zu erhöhen.
Daniel hat momentan kein Geld dafür übrig. Er nimmt sich vor, den Einkauf nächstes Jahr zu tätigen. Was ihm besonders gefällt: Den Einkaufsbetrag kann er in seinem Wohnkanton von seinem steuerbaren Einkommen abziehen.