So gehen Sie vor: Rückzahlung Vorbezug

Rückzahlung des Vorbezugs

Sie möchten bezogenes Vorsorgevermögen für die Wohneigentumsförderung zurückzahlen

Sie können den Vorbezug jederzeit bis zu Ihrer Pensionierung, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles (Invalidität, Tod) oder bis zur Barauszahlung der Austrittsleistung zurückerstatten. Eine Rückzahlung kommt Ihrer Altersvorsorge zugute, da Ihnen durch den Vorbezug eine Lücke entstanden ist. Die Höhe Ihres gesamten Einkaufspotenzials und die Frage, ob Sie den Vorbezug bei uns oder einer anderen Vorsorgeeinrichtung getätigt haben, sind für die Rückzahlung irrelevant. 

Bitte beachten Sie, dass eine Rückzahlung eines Vorbezugs für Wohneigentumsförderung direkt von Ihnen mit freien Mitteln getätigt werden muss. Eine direkte Übertragung von einer Stiftung der 2. oder 3. Säule ist nicht möglich.

So gehen Sie vor

Melden Sie uns Ihre Rückzahlungsabsicht via Einkaufsformular an. Sie erhalten darauf von uns einen Einzahlungssschein.

Sobald wir Ihre Rückzahlung erhalten haben, schreiben wir den Betrag Ihrem Vorsorgeguthaben gut. Falls Sie den gesamten Betrag zurückgezahlt haben, lassen wir die Veräusserungsbeschränkung beim Grundbuchamt löschen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Factsheet Wohneigentumsförderung