So gehen Sie vor: Rückzahlung Vorbezug

Rückzahlung des Vorbezugs

Sie möchten bezogenes Vorsorgevermögen für die Wohneigentumsförderung zurückzahlen

Sie können den Vorbezug jederzeit bis zu Ihrer Pensionierung, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles (Invalidität, Tod) oder bis zur Barauszahlung der Austrittsleistung zurückerstatten. Eine Rückzahlung kommt Ihrer Altersvorsorge zugute, da Ihnen durch den Vorbezug eine Lücke entstanden ist. Die Höhe Ihres gesamten Einkaufspotenzials und die Frage, ob Sie den Vorbezug bei uns oder einer anderen Vorsorgeeinrichtung getätigt haben, sind für die Rückzahlung irrelevant.

So gehen Sie vor

Sobald wir Ihre Rückzahlung erhalten haben, schreiben wir den Betrag Ihrem Vorsorgeguthaben gut. Falls Sie den gesamten Betrag zurückgezahlt haben, lassen wir die Veräusserungsbeschränkung beim Grundbuchamt löschen.

Zahlen Sie den gewünschten Betrag einfach mittels Einzahlungsschein ein.

Einzahlungsschein Vita Classic
Einzahlungsschein Vita Plus

Falls Sie bei Vita Invest oder Vita Select versichert sind, bitten wir Sie, direkt bei Ihrem Arbeitgeber den für das Vorsorgewerk bestimmten Einzahlungsschein zu verlangen oder uns unter 0800 80 80 80 anzurufen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Factsheet Wohneigentumsförderung