Sammelstiftung Vita: Zusatzverzinsung trotz schwieriger Marktlage

Obwohl die starken Wertverluste an den Finanzmärkten dazu führen, dass die Reserven vieler Pensionskassen gesunken sind, dürfen sich die Versicherten der Sammelstiftung Vita über eine gute Verzinsung freuen. Das bewährte Zinsmodell ermöglicht es, die Altersguthaben im kommenden Jahr mit bis zu 1,20% zu verzinsen.

Das Börsenjahr 2022 ist äusserst herausfordernd: Der Inflationsdruck, die damit verbundenen Zinsanstiege sowie die geopolitischen Unsicherheiten haben zu Einbrüchen in fast allen Anlagekategorien geführt. Die Nettoperformance der Sammelstiftung Vita beträgt seit Jahresbeginn -8,45 Prozent. Die aktuellen Performanceangaben sind auf vita.ch veröffentlicht.

Indikativer Deckungsgrad von 102,27% Prozent per Ende November 2022

Die Performanceentwicklung schlägt sich im Deckungsgrad nieder: Per Ende November 2022 betrug dieser indikativ 102,27 Prozent. «Ende 2021 waren unsere Ziel-Wertschwankungsreserven voll geäufnet, das war ein hilfreiches Polster für das aktuelle, anspruchsvolle Anlagejahr», sagt Werner Wüthrich, Geschäftsführer der Sammelstiftung Vita. «Dank diesem Polster können wir unseren Versicherten auch 2023 eine Zusatzverzinsung mitgeben.»

Verzinsung der Altersguthaben

Bereits im aktuellen Jahr 2022 dürfen sich die Versicherten der Sammelstiftung Vita über eine gute Verzinsung der Altersguthaben freuen. Die maximale Gesamtverzinsung beläuft sich auf 2,90 Prozent. Als eine der wenigen Stiftungen am Markt kommuniziert die Sammelstiftung Vita die Verzinsung der Altersguthaben jeweils im Voraus für das folgende Jahr. Die Festlegung der Verzinsung der Altersguthaben erfolgt nach einem klaren, reglementarisch festgelegten Mechanismus: Ab einem Deckungsgrad von 102 Prozent wird eine Zusatzverzinsung ausgeschüttet. Die Basisverzinsung entspricht dem vom Bundesrat vorgegebenen gesetzlichen BVG-Mindestzinssatz von aktuell 1,00 Prozent. Die Sammelstiftung Vita verzinst im Jahr 2023 somit die gesamten Altersguthaben wie folgt: 

     Vorsorgeanschluss im Jahr
Verzinsung 2020 oder früher 2021 2022 2023 2024
2024 Gesamtverzinsung 1,45% 1,40% 1,35% 1,35% 1,25%
Basiszins 1,25% 1,25% 1,25% 1,25% 1,25%
Zusatzzins 0,20% 0,15% 0,10% 0,10% 0,00%
2023 Gesamtverzinsung 1,20% 1,10% 1,00% 1,00% -
Basiszins 1,00% 1,00% 1,00% 1,00% -
Zusatzzins 0,20% 0,10% 0,00% 0,00% -
2022 Gesamtverzinsung 2,50%* 1,70% 1,00% - -
Basiszins 1,00% 1,00% 1,00% - -
Zusatzzins 1,50% 0,70% 0,00% - -
* Kunden mit Vertragsbeginn vor dem 01.01.2018 erhalten aus dem bisherigen Vorsorgemodell die letzte Zinstranche von 0,40% und somit eine Gesamtverzinsung von 2,90%.
 

Umwandlungssätze Vita Classic für die Jahre 2023 bis 2025

Um der Umverteilung entgegenzuwirken und allen Versicherten eine nachhaltige, faire Vorsorgelösung bieten zu können, passt die Sammelstiftung Vita die Umwandlungssätze jeweils der aktuellen Situation an. Damit trägt sie den veränderten Marktgegebenheiten und der höheren Lebenserwartung Rechnung.

  ab 1. Januar 2023 ab 1. Januar 2024 ab 1. Januar 2025
Männer, Alter 65 5,70% 5,60% 5,50%
Frauen, Alter 64 5,70% 5,60% 5,50%

Im Vorsorgeausweis für das Jahr 2023 sind diese Umwandlungssätze bereits berücksichtigt. Für versicherte Personen mit Rentenbeginn am 1. Januar gelten die Umwandlungssätze des Vorjahres. Die Umwandlungssätze werden auch im Vorsorgereglement 2023 ersichtlich sein, welches ab Ende 2022 auf vita.ch/downloads abrufbar ist.

AHV-Reform bringt neues Referenzalter für Frauen

Die Volksabstimmung zur AHV wurde am 25. September 2022 angenommen. Das Referenzalter – dies ist der neue Begriff für das ordentliche Rentenalter – der Frauen wird schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Für Männer bleibt das Referenzalter bei 65 Jahren. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Referenzalter gelten auch für die berufliche Vorsorge. Sie treten voraussichtlich per 1. Januar 2024 in Kraft und sind deshalb im Vorsorgeausweis für das Jahr 2023 noch nicht berücksichtigt.