Wodurch unterscheiden sich die Säule 3a und die Säule 3b?
Die Säulen 3a und 3b unterscheiden sich in erster Linie durch ihre Besteuerung und den Freiheitsgrad, den sie bieten.
Die Säule 3a wird auch gebundene Vorsorge genannt. Sie kann nur in bestimmten Fällen (Wohneigentum, Selbständigkeit, Auswanderung, Einkauf in die Pensionskasse, volle Invalidität und im Todesfall) oder kurz vor dem Rentenalter bezogen werden, dafür wird sie steuerlich begünstigt. Angestellte können jährlich maximal 7'056 Franken in die Säule 3a einbezahlen, bei Selbstständigen sind es 35’280 Franken (bzw. maximal 20 % des Nettoeinkommens).
Die Säule 3b, die freie Vorsorge, ist deutlich flexibler. Es gibt keinen Maximalbetrag, Leistungen können jederzeit bezogen und die Begünstigten im Todesfall frei gewählt werden. Dafür hat die Säule 3b nur in speziellen Situationen steuerliche Vorteile.
Für den Aufbau der privaten Vorsorge ist die Säule 3a aufgrund der steuerlichen Begünstigung in der Regel die bessere Wahl. Die Säule 3b ist interessant für Versicherte mit hohem Einkommen, die bestimmte Sparziele erreichen oder sich und ihre Angehörigen speziell gut absichern wollen.