Was geschieht mit meiner Freizügigkeitsleistung während einer Arbeitslosigkeit?

Was geschieht mit meiner Freizügigkeitsleistung während einer Arbeitslosigkeit?

Wenn Sie nach dem Austritt aus einer Pensionskasse keine neue Stelle antreten, können Sie Ihre Freizügigkeitsleistung während maximal sechs Monaten bei der bisherigen Pensionskasse belassen. Falls Sie auch nach dieser Frist nicht bei einer Pensionskasse versichert sind, transferieren wir Ihr Vorsorgeguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Einrichtung Ihrer Wahl. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit selbst verantwortlich sind, das Freizügigkeitskonto zu eröffnen und die Überweisung zu veranlassen.

Vor­sor­ge verbessern

Vorsorgeberatung für Private

Frühzeitig planen lohnt sich

Anhand einer individuellen Vorsorgeanalyse zeigen wir auf, wie Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig planen und allfällige Vorsorgelücken füllen können. Damit Sie zuversichtlich dem dritten Lebensabschnitt entgegenblicken können.