So gehen Sie vor: Stellenwechsel

Stellenwechsel

Was zu tun ist, um in die berufliche Vorsorge von Vita einzutreten/auszutreten

Eintritt in die berufliche Vorsorge von Vita

Sie haben den Arbeitgeber gewechselt und sind neu bei Vita versichert. Waren Sie vor Ihrer Anmeldung bei Vita bereits arbeitstätig und haben Vorsorgegelder angespart, sind Sie als Arbeitnehmender dafür verantwortlich, dass Ihr bereits angespartes Altersguthaben von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung zu Vita übertragen wird. Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Vorsorgelösung.

So gehen Sie vor: Eintritt

Sie verfügen neu über Vita Classic, Vita Relax oder Vita Plus:

  1. Um Ihr bereits angespartes Altersguthaben zu Vita zu übertragen, empfehlen wir Ihnen, unser Formular Freizügigkeitsleistung bei Stellenwechsel herunterzuladen und mit Ihrem Namen, Ihrem Geburtsdatum, Ihrer AHV-Nummer, Ihrem neuen Arbeitgeber sowie der Anschlussvertragsnummer zu ergänzen.
  2. Senden Sie Ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung ein Anschreiben (siehe Musterschreiben) sowie das ausgefüllte Formular Freizügigkeitsleistung bei Stellenwechsel, sodass sie alle nötigen Informationen für die Überweisung Ihrer Austrittsleistung hat.
  3. Sobald wir Ihre Austrittsleistung Ihrem Vorsorgeguthaben gutgeschrieben haben, erhalten Sie Ihren neuen Vita Vorsorgeausweis.

Sie verfügen neu über Vita Invest oder Vita Select

Falls Sie neu bei Vita Invest oder Vita Select versichert sind, bitten wir Sie, direkt bei Ihrem Arbeitgeber den für das Vorsorgewerk bestimmten Einzahlungsschein zu verlangen oder uns unter 0800 80 80 80 anzurufen.

Bitte beachten Sie

Wenn Sie der Vorsorgeeinrichtung Ihres bisherigen Arbeitgebers innerhalb von sechs Monaten nicht bekannt geben, wohin Ihr angespartes Alterskapital überwiesen werden soll, ist sie von Gesetzes wegen verpflichtet, Ihre Austrittsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung zu überweisen. Bei der Stiftung Auffangeinrichtung wird in diesem Fall ein Freizügigkeitskonto auf Ihren Namen eröffnet. Die Stiftung Auffangeinrichtung verwaltet im Auftrag des Bundes Gelder der beruflichen Vorsorge, die von den Vorsorgeeinrichtungen überwiesen werden, falls keine Mitteilung eingeht. Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie hier.

Falls Ihnen nicht bekannt ist, wo sich Ihre Austrittsleistung von früheren Vorsorgeeinrichtungen befindet, können Sie bei der Zentralstelle 2. Säule anfragen. Die Zentralstelle 2. Säule ist die Verbindungsstelle zwischen den Vorsorgeeinrichtungen und den Versicherten.

Austritt aus der beruflichen Vorsorge von Vita

Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, Mitarbeitende bei ihrer Pensionskasse abzumelden, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die angesparten Gelder aus der beruflichen Vorsorge müssen an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Wenn Mitarbeitende keiner neuen Vorsorgeeinrichtung beitreten bzw. beigetreten sind, wird die Austrittsleistung auf eine Freizügigkeitspolice oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Bei Austritten oder Pensionierungen während des Jahres sind sämtliche Beiträge mit dem Austrittsdatum fällig.

So gehen Sie vor: Austritt

Sie haben noch keinen neuen Arbeitgeber oder geben Ihre Erwerbstätigkeit auf

  1. In diesem Fall können Sie bei der Zurich Freizügigkeitsstiftung oder bei einer Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Ihre Vorsorgegelder bleiben auf diesem Konto, bis Sie entweder eine neue Stelle antreten oder sich Ihre Vorsorgegelder als Kapital auszahlen lassen können.
  2. Sobald Sie ein Freizügigkeitskonto auf Ihren Namen eröffnet haben, senden Sie uns bitte eine Kopie der Eröffnungsbestätigung oder des Einzahlungsscheins, aus der die Zahlungsverbindungen ersichtlich sind.
  3. Dazu können Sie unser Musterschreiben als Vorlage verwenden. Bitte vergessen Sie nicht, in den Dokumenten Ihre persönlichen Daten zu ergänzen.
  4. Bitte senden Sie das Schreiben an:

    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

Ihre nächsten Schritte

Sobald wir die Meldung über Ihren Austritt sowie die vollständigen Zahlungsverbindungen erhalten haben, nehmen wir die Überweisung vor und bestätigen Ihnen diese per Post. Bitte beachten Sie, dass wir Austritte erst ab dem Stichtag verarbeiten können und die Austrittsleistung auch erst nach der Verarbeitung Ihres effektiven Austritts ausgezahlt werden kann.

Sie haben einen neuen Arbeitgeber und eine neue Vorsorgeeinrichtung

  1. Senden Sie uns die vollständigen Zahlungsverbindungen der Vorsorgeeinrichtung Ihres neuen Arbeitgebers zu. In den meisten Fällen erhalten Sie einen Einzahlungsschein oder ein Merkblatt von ihm oder der neuen Vorsorgeeinrichtung. Dazu können Sie unser Musterschreiben als Vorlage verwenden. Bitte vergessen Sie nicht, in den Dokumenten Ihre persönlichen Daten zu ergänzen.
  2. Bitte senden Sie das Schreiben an:

    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

Sie sind bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber noch nicht ausgetreten, aber die neue Vorsorgeeinrichtung ist Ihnen bereits bekannt

  1. In diesem Fall können Sie die Zahlungsverbindungen Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung an Ihren aktuellen Arbeitgeber weiterleiten. Dieser wird uns die Angaben zu Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung zusammen mit der Meldung Ihres Dienstaustritts bekannt geben.
  2. Oder senden Sie uns die vollständigen Zahlungsverbindungen Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung zu. In den meisten Fällen erhalten Sie einen Einzahlungsschein oder ein Merkblatt von Ihrem neuen Arbeitgeber oder der neuen Vorsorgeeinrichtung.
  3. Dazu können Sie unser Musterschreiben als Vorlage verwenden. Bitte vergessen Sie nicht, in den Dokumenten Ihre persönlichen Daten zu ergänzen.
  4. Bitte senden Sie das Schreiben an:

    Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
    Help Point BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch

Geringfügigkeit: Sie treten bereits nach kurzer Zeit wieder bei Vita aus

Wenn Sie nur für kurze Zeit in der beruflichen Vorsorge bei Vita versichert waren, ist Ihre Austrittsleistung möglicherweise kleiner als Ihr Jahresbeitrag, den Sie für die berufliche Vorsorge geleistet haben (Geringfügigkeit). In diesem Fall können Sie sich die Austrittsleistung auf Wunsch bar auszahlen lassen. Ihr Jahresbeitrag ist in Ihrem Vorsorgeausweis ausgewiesen. So gehen Sie vor: Geringfügigkeit