Unter welchen Voraussetzungen unterstehen Mitarbeitende der beruflichen Vorsorge?
Angestellte unterstehen der beruflichen Vorsorge, wenn sie:
- einen Jahreslohn von über 22’050 Franken beziehen (sofern der Vorsorgeplan Ihres Unternehmens nichts anderes vorsieht),
- sich in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis von mehr als drei Monaten befinden,
- das 17. Altersjahr überschritten haben.
Während die Risiken Invalidität und Tod bereits ab dem 17. Lebensjahr versichert sind, beginnt das Alterssparen erst ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag. Als Arbeitgeberin haben Sie die Möglichkeit, Ihren Angestellten das Alterssparen bereits früher zu ermöglichen.