So gehen Sie vor: Eintritt melden

Eintritt

Was zu tun ist, um in die berufliche Vorsorge von Vita einzutreten

Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, ihre vorsorgepflichtigen Mitarbeitenden bei der Vorsorgeeinrichtung anzumelden. So wird sichergestellt, dass die Beiträge an die berufliche Vorsorge korrekt abgerechnet werden und die Mitarbeitenden versichert sind. Arbeitnehmende unterstehen der beruflichen Vorsorge, sofern sie einen Jahreslohn von mehr als CHF 22’050 beziehen, das 17. Altersjahr überschritten haben und sich in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis von mehr als drei Monaten befinden.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

  1. Am einfachsten berechnen Sie den Beitrag für einen neuen Mitarbeitenden bequem online und melden ihn auf dem Vita Firmenportal an.
  2. Alternativ können Sie auch das Formular verwenden:

    Anmeldung zur Personalvorsorge Vita Classic, Vita Relax und Vita Plus

    Anmeldung zur Personalvorsorge Vita Invest

    Anmeldung zur Personalvorsorge Vita Select

  3. Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular mit Angabe der Vertragsnummer per Post oder E-Mail an die angegebene Adresse.

Wir erfassen den Eintritt Ihres Mitarbeiters und senden Ihnen eine neue Prämienabrechnung. Auf der neuen Abrechnung sehen Sie, wie sich Ihre gesamten Prämien durch die Neuanmeldung verändert haben.

Bitte geben Sie Ihrem neuen Mitarbeiter den Einzahlungsschein zur Überweisung seiner Freizügigkeitsleistung. Die bisherige Vorsorgeeinrichtung überweist Vita die Sparkapitalien des Versicherten. Sie als Arbeitgeber profitieren dadurch von tieferen Kosten für das Todesfallrisiko des Mitarbeiters, während dieser von der hohen Verzinsung der angesparten Sparkapitalien bei Vita profitiert.

Vorsorge mit dem Vita Firmenportal

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