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Was zu tun ist, um in die berufliche Vorsorge von Vita einzutreten
Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, ihre vorsorgepflichtigen Mitarbeitenden bei der Vorsorgeeinrichtung anzumelden. So wird sichergestellt, dass die Beiträge an die berufliche Vorsorge korrekt abgerechnet werden und die Mitarbeitenden versichert sind. Arbeitnehmende unterstehen der beruflichen Vorsorge, sofern sie einen Jahreslohn von mehr als CHF 22’050 beziehen, das 17. Altersjahr überschritten haben und sich in einem unbefristeten Anstellungsverhältnis von mehr als drei Monaten befinden.