Ihre Mitarbeitenden können die Pensionierung um maximal fünf Jahre nach Erreichen des regulären Rentenalters in der Pensionskasse aufschieben und weiterhin zusätzliches Altersguthaben aufbauen. Die Risikoleistungen (Invalidität und Tod) können jedoch nicht mehr weiterversichert werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten der aufgeschobenen Pensionierung:
- Der Pensionierungszeitpunkt wird aufgeschoben.
- Ihr Mitarbeiter wird teilpensioniert. Das Arbeitspensum kann in höchstens drei Teilschritten reduziert werden, wobei jeder mindestens 20% betragen muss. Da die kantonalen Steuerbehörden vereinzelt höhere Mindestteilschritte vorsehen (z.B. Kanton Zürich: mindestens 30%), empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Steuerbehörde zu erkundigen.
Die aufgeschobene Pensionierung kann wahlweise mit oder ohne weitere Zahlung der Sparbeiträge erfolgen. Ein beitragspflichtiger Pensionierungsaufschub bedarf allenfalls einer Korrektur des Vorsorgeplans. In beiden Fällen gilt folgendes Vorgehen:
- Bitte melden Sie uns die aufgeschobene Pensionierung der betreffenden Person mit dem Formular Meldung einer aufgeschobenen Pensionierung.
Meldung einer aufgeschobenen Pensionierung Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus
- Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an:
Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus:
Zurich Schweiz
Scanning BVG
Postfach
8085 Zürich
bvg@zurich.ch
Vita Invest:
Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Postfach
8085 Zürich
vitainvest@pfs.ch
Vita Select:
Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Postfach
8085 Zürich
vitaselect@pfs.ch