Ihre Mitarbeitenden können die Pensionierung um maximal fünf Jahre nach Erreichen des regulären Rentenalters in der Pensionskasse aufschieben und weiterhin zusätzliches Altersguthaben aufbauen. Die Risikoleistungen (Invalidität und Tod) können jedoch nicht mehr weiterversichert werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten der aufgeschobenen Pensionierung:
Bitte melden Sie uns die aufgeschobene Pensionierung der betreffenden Person telefonisch unter 0800 80 80 80 oder senden Sie eine E-Mail an bvg@zurich.ch.
Die aufgeschobene Pensionierung kann wahlweise mit oder ohne weitere Zahlung der Sparbeiträge erfolgen. Ein beitragspflichtiger Pensionierungsaufschub bedarf allenfalls einer Korrektur des Vorsorgeplans.
Bitte planen Sie den Aufschub Ihrer Pensionierung gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, sodass er uns darüber in Kenntnis setzen kann.
Wünschen Sie eine umfassende Vorsorgeberatung? Kontaktieren Sie unsere Vorsorgeberater in Ihrer Nähe oder rufen Sie uns an: 0800 80 80 80.
Über das Online-Tool von Vita können Sie die Personalvorsorge Ihres Unternehmens jederzeit digital erledigen. Noch kein Login? Hier beantragen.