So gehen Sie vor: Todesfall melden

Todesfall

Was bei einem Todesfall zu tun ist

Bei einem Todesfall erhalten die Hinterbliebenen und Anspruchsberechtigten je nach Vorsorgeplan ihres Vertrages eine Rente und/oder ein Todesfallkapital.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

Bitte melden Sie uns den Todesfall eines Mitarbeitenden mit dem Formular Todesfallmeldung. Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, kontaktieren wir die Hinterbliebenen und kümmern uns um die weiteren Schritte.

Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Leistungsdienst Kollektivleben
Postfach
8085 Zürich
pension@zurich.ch
044 629 08 85

Bitte beachten Sie

Vita richtet die Hinterlassenenleistungen gemäss den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen aus. Dabei berücksichtigt sie in jedem Fall die von Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter eingereichte Begünstigungsmeldung (unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Begünstigungsordnung nach BVG).

So gehen Sie als Hinterbliebene vor

Bitte melden Sie uns den Todesfall schriftlich. Senden Sie Ihre Meldung inkl. amtlichem Todesschein per Post oder E-mail an:

Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Leistungsdienst Kollektivleben
Postfach
8085 Zürich
pension@zurich.ch
044 629 08 85

Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

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