Bitte melden Sie uns den Todesfall eines Mitarbeitenden mit dem Formular Todesfallmeldung. Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, kontaktieren wir die Hinterbliebenen und kümmern uns um die weiteren Schritte.
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Leistungsdienst Kollektivleben
Postfach
8085 Zürich
pension@zurich.ch
044 629 08 85
Vita richtet die Hinterlassenenleistungen gemäss den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen aus. Dabei berücksichtigt sie in jedem Fall die von Ihrer Mitarbeiterin bzw. Ihrem Mitarbeiter eingereichte Begünstigungsmeldung (unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Begünstigungsordnung nach BVG).
Bitte melden Sie uns den Todesfall schriftlich. Senden Sie Ihre Meldung inkl. amtlichem Todesschein per Post oder E-mail an:
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Leistungsdienst Kollektivleben
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8085 Zürich
pension@zurich.ch
044 629 08 85
Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner erhält von der Pensionskasse eine Partnerrente. Ein Anspruch auf eine Rente besteht auch dann, wenn die verstorbene Person bereits pensioniert war. Kinder der bzw. des Verstorbenen haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf eine Waisenrente.
Bei Vita besteht die Möglichkeit, dass auch Lebenspartner/-innen unter gewissen Umständen Anspruch auf eine Partnerrente oder ein Todesfallkapital haben. Um eine Partnerrente von der Pensionskasse zu erhalten, muss Ihre Lebenspartnerschaft mit gemeinsamem Haushalt zum Zeitpunkt des Todes mindestens fünf Jahre bestanden haben. Lebten Sie nicht im gleichen Haushalt, so wird Ihr Anspruch individuell geprüft.
Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihren Lebenspartner können Sie uns mit der Mitteilung betreffend Begünstigung für Todesfallkapitalien bekanntgeben. Sofern Sie mit Ihrer Lebenspartnerin bzw. Ihrem Lebenspartner im gleichen Haushalt leben, verwenden Sie bitte das Formular Mitteilung betreffend Lebenspartnerschaft.
Bitte senden Sie uns das Formular an:
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Help Point BVG
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8085 Zürich
bvg@zurich.ch
Wir empfehlen Ihnen, uns Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihren Lebenspartner frühestmöglich bekannt zu geben.
Stirbt eine alleinstehende versicherte Person, geht das Todesfallkapital aus der Pensionskasse an die reglementarisch begünstigten Personen. Hat die versicherte Person keinen überlebenden Ehegatten oder anspruchsberechtigten Lebenspartner, werden die Kinder, Eltern und Geschwister zuerst begünstigt. Es ist nicht möglich, das Geld aus der Pensionskasse anderen Personen (wie Ex-Partnern / Ex-Partnerinnen, Kolleginnen / Kollegen oder wohltätigen Stiftungen) zukommen zu lassen.