Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihre Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Nachdem wir die notwendigen medizinischen Unterlagen erhalten haben und die im Vorsorgeplan festgelegte Wartefrist verstrichen ist, prüfen wir anhand der uns vorliegenden medizinischen Akten eine eventuelle Leistungspflicht. Sollte Ihnen die IV eine Invalidenrente ausrichten, erhalten wir die entsprechende schriftliche Verfügung in Kopie. Wir prüfen in regelmässigen Abständen die Leistungspflicht und nehmen automatisch mit Ihnen oder der entsprechenden Stelle Kontakt auf, falls wir zusätzliche Unterlagen benötigen.
Ihre nächsten Schritte
Wenn Sie arbeits- bzw. erwerbsunfähig geworden sind, senden Sie Ihre Arztzeugnisse und Taggeldabrechnungen bitte an:
Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Leistungsdienst Kollektivleben
Postfach
8085 Zürich
leistungenKL@zurich.ch
044 628 20 91