Dieses Jahr stehen Erneuerungswahlen für den Stiftungsrat der Sammelstiftung Vita an. Als oberstes Organ nimmt der Stiftungsrat die Verantwortung für die Führung der Stiftung wahr. Gemeinsam definieren die Stiftungsräte die strategischen Ziele und Grundsätze der Vorsorgeeinrichtung und entscheiden über Massnahmen.
Die Kassenvorstände der angeschlossenen Vorsorgewerke können selbst als Mitglied des Stiftungsrates kandidieren oder eine bei ihrem Arbeitgeber aktiv versicherte Person nominieren. Sie wählen zudem die neuen Stiftungsräte. Die Sammelstiftung Vita führt die Wahlen einmal mehr elektronisch durch. Das Online-Wahltool unterstützt einen effizienten Ablauf und automatisiert die Auszählung der Stimmen. Neu wird sich der Stiftungsrat aus acht statt zwölf Mitgliedern zusammensetzen. Das Wahlresultat wird vom Experten für die berufliche Vorsorge verifiziert.
Ablauf der Stiftungsratswahlen 2021
Kandidaturphase | 12. März bis 16. April 2021 |
Wahlphase | 11. bis 31. Mai 2021 |
Publikation des Wahlergebnisses auf vita.ch | 21. Juni 2021 |
Weitere Informationen finden Sie auf vita.ch/wahlen.