So gehen Sie vor: Frühpensionierung melden

Frühpensionierung

Der vorzeitige Ruhestand

Ab dem 58. Altersjahr besteht seitens der beruflichen Vorsorge die Möglichkeit, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Es ist zu beachten, dass nach einer Frühpensionierung die Erwerbstätigkeit nicht wieder aufgenommen werden kann.

So gehen Sie als Mitarbeitender vor

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre vorzeitige Pensionierung, sodass er uns darüber in Kenntnis setzen kann.

Sobald uns Ihr Arbeitgeber über die Frühpensionierung informiert, senden wir Ihnen das Formular zur Anmeldung Ihrer Pensionierung zu.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

Wenn sich ein Mitarbeitender für eine Frühpensionierung entscheidet, kann er zwischen zwei Möglichkeiten wählen:

  1. vorzeitige Pensionierung zu 100%
  2. Teilpensionierung – dabei kann das Arbeitspensum in höchstens drei Teilschritten reduziert werden, wobei jeder Teilschritt mindestens 20% betragen muss. Da die kantonalen Steuerbehörden vereinzelt höhere Mindestteilschritte vorsehen, empfehlen wir Ihnen, sich bei Ihrer Steuerbehörde zu erkundigen.

In beiden Fällen besteht die Wahl zwischen Kapital- und Rentenzahlung und es gilt folgendes Vorgehen:

  1. Bitte melden Sie die Frühpensionierung Ihres Mitarbeitenden mit dem Formular Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung.

    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Classic & Vita Plus
    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Invest, Autoinvestment
    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Invest, mit eigener Anlagestrategie
    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Select
  2. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular an:

    Vita Classic & Vita Plus:
    Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
    Leistungsdienst Kollektivleben
    Postfach
    8085 Zürich
    pension@zurich.ch
    044 629 08 85

    Vita Invest:
    Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitainvest@pfs.ch  

    Vita Select:
    Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitaselect@pfs.ch 

So planen Sie Ihre Frühpensionierung

Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen möchten, verringert sich die Zeit, in der Sie Vorsorgekapital ansparen können. Entsprechend geringer fallen die Leistungen nach Ihrer Pensionierung aus. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig mit der Planung einer Frühpensionierung zu beginnen.

Vita bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre vorzeitige Pensionierung über die berufliche Vorsorge zu finanzieren. Um im Alter vollumfängliche Leistungen zu erhalten, können Sie sich freiwillig einkaufen. Das heisst, Sie können den fehlenden Betrag bis zur ordentlichen Pensionierung freiwillig einzahlen.

  1. Damit wir die aus Ihrer Frühpensionierung entstehende Vorsorgelücke berechnen können, benötigen wir folgende Angaben:

    - Ihre aktuelle Adresse
    - Das genaue Datum, zu welchem Sie sich frühpensionieren lassen möchten

    Sie können uns diese Informationen gerne telefonisch unter 0800 80 80 80 mitteilen oder uns diese schriftlich zukommen lassen.

  2. Die Berechnung Ihrer Vorsorgelücke senden wir Ihnen mit dem Formular Einkauf in die Pensionskasse per Post zu. Falls Sie sich entscheiden, die Vorsorgelücke zu decken, können Sie den Betrag mittels am Formular angehängtem Einzahlungsschein einzahlen. Bitte retournieren Sie uns gleichzeitig das Formular per Post an:

    Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
    Help Point BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch

Detaillierte Informationen finden Sie unter Einkauf in die Pensionskasse. Natürlich stehen Ihnen auch unsere Berater in Ihrer Nähe gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie

Wenn Sie einen freiwilligen Einkauf für Ihre Frühpensionierung tätigen und später auf die Frühpensionierung verzichten oder sich später als ursprünglich geplant pensionieren lassen, verfallen Ihre Zahlungen an das Vorsorgewerk. Das heisst, sie stehen Ihnen nach Ihrer Pension nicht zur Verfügung. Dies ist nur dann der Fall, wenn das reglementarische Leistungsziel bei reglementarischer Pensionierung um mehr als 5% überschritten wird. Die zuständige Steuerbehörde kann im Übrigen weitgehende Einschränkungen für den freiwilligen Einkauf vornehmen, was für Sie steuerliche Nachteile bedeutet. Für Fragen in diesem Zusammenhang und zur Ermittlung der Abzugsfähigkeit freiwilliger Einkäufe kontaktieren Sie bitte das zuständige Steueramt.