So gehen Sie vor: Unbezahlten Urlaub melden
            
                        
            
    
    
        
    Variante 1: unveränderte Weiterführung der Versicherung
    - Als versicherte Person müssen Sie nichts unternehmen.
- Sämtliche Leistungen (Alter, Tod und Invalidität) werden, basierend auf dem zuletzt gemeldeten Jahreslohn, unverändert weiterversichert.
- Sie als versicherte Person tragen die gesamten Kosten.
- Ihr Arbeitgeber zieht die Beiträge bei Ihnen ein und überweist sie an Vita.
Variante 2: Weiterführung der Risikoversicherung
    - Als versicherte Person müssen Sie nichts unternehmen; Ihr Arbeitgeber meldet uns den unbezahlten Urlaub.
- Invaliditäts- und Todesfallleistungen werden unverändert weiterversichert.
- Die Beitragszahlungen für den Sparprozess werden während des unbezahlten Urlaubs vorläufig eingestellt.
- Es bestehen zwei Möglichkeiten für die Beitragsfinanzierung:
 
 Option 1:
 Die Beitragsfinanzierung für die Risikoversicherung bleibt unverändert (Aufteilung Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge).
 
 Option 2:
 Sie als versicherte Person bezahlen die gesamten Beiträge. Ihr Arbeitgeber zieht die Beiträge bei Ihnen ein und überweist sie an die Stiftung.