So gehen Sie vor: Barauszahlung der Austrittsleistung

Barauszahlung der Austrittsleistung

Sie treten bereits nach kurzer Zeit wieder bei Vita aus

Wenn Sie nur für kurze Zeit in der beruflichen Vorsorge bei Vita versichert waren, ist Ihre Austrittsleistung möglicherweise kleiner als Ihr Jahresbeitrag, den Sie für die berufliche Vorsorge geleistet haben (Geringfügigkeit). In diesem Fall können Sie sich die Austrittsleistung auf Wunsch bar auszahlen lassen. Ihr Jahresbeitrag ist in Ihrem Vorsorgeausweis ausgewiesen.

So gehen Sie vor

  1. Bitte senden Sie uns für die Barauszahlung Ihrer Austrittsleistung das Formular Barauszahlung der Austrittsleistung sowie folgende Dokumente zu:
    Antrag auf Barauszahlung der Austrittsleistung Vita Classic, Vita Relax und Vita Plus
    Antrag auf Barauszahlung der Austrittsleistung Vita Invest
    Antrag auf Barauszahlung der Austrittsleistung Vita Select

    Für Verheiratete: Unterschrift des Ehegatten
    Für Unverheiratete: Zivilstandsnachweis (nicht älter als 3 Monate)
  2. Bitte senden Sie uns die vollständigen Unterlagen an:

    Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus
    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

    Vita Invest
    Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitainvest@pfs.ch 

    Vita Select
    Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitaselect@pfs.ch 

Die nächsten Schritte

Sobald wir die Austrittsmeldung Ihres Arbeitgebers sowie Ihre Unterlagen zur Auszahlung erhalten und geprüft haben, überweisen wir Ihre Austrittsleistung und senden Ihnen eine schriftliche Bestätigung per Post zu.