So gehen Sie vor: Arbeitsunfähigkeit melden

Arbeitsunfähigkeit

Was bei Arbeitsunfähigkeit zu tun ist

Wenn Mitarbeitende durch Krankheit oder Unfall länger als drei Monate erwerbsunfähig werden, übernimmt Zurich die Beitragszahlung. Bei einer länger andauernden Erwerbsunfähigkeit infolge von Krankheit erhalten Mitarbeitende zudem eine Invalidenrente und für rentenberechtigte Kinder eine Invaliden-Kinderrente. Die Höhe der Leistungen ist im Vorsorgeplan beschrieben.

So gehen Sie vor

Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihre Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Nachdem wir die notwendigen medizinischen Unterlagen erhalten haben und die im Vorsorgeplan festgelegte Wartefrist verstrichen ist, prüfen wir anhand der uns vorliegenden medizinischen Akten eine eventuelle Leistungspflicht. Sollte Ihnen die IV eine Invalidenrente ausrichten, erhalten wir die entsprechende schriftliche Verfügung in Kopie. Wir prüfen in regelmässigen Abständen die Leistungspflicht und nehmen automatisch mit Ihnen oder der entsprechenden Stelle Kontakt auf, falls wir zusätzliche Unterlagen benötigen.

Ihre nächsten Schritte

Wenn Sie arbeits- bzw. erwerbsunfähig geworden sind, senden Sie Ihre Taggeldabrechnungen und Arztzeugnisse sowie die dafür vorgesehene Ermächtigung bitte an:

Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus
Zurich Schweiz
Scanning BVG
Postfach
8085 Zürich
bvg@zurich.ch 

Vita Invest
Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Postfach
8085 Zürich
vitainvest@pfs.ch 

Vita Select
Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
Postfach
8085 Zürich
vitaselect@pfs.ch 

 

Ermächtigung Vita Classic
Ermächtigung Vita Invest
Ermächtigung Vita Relax
Ermächtigung Vita Plus 
Ermächtigung Vita Select