Unser Unternehmen hat einen Liquiditätsengpass. Können wir die Zahlung der BVG-Beiträge hinausschieben?

Unser Unternehmen hat einen Liquiditätsengpass. Können wir die Zahlung der BVG-Beiträge hinausschieben?

Falls BVG-Beiträge nicht fristgerecht bezahlt werden, sind wir gesetzlich verpflichtet, ein Mahnverfahren einzuleiten. Um dies zu verhindern, sollten Sie uns bei einem sich abzeichnenden Liquiditätsengpass schnellstmöglich kontaktieren. So können wir gemeinsam einen Zahlungsplan vereinbaren, der auf Ihre finanzielle Lage Rücksicht nimmt. Falls Sie die Rechnungen in Raten bezahlen, wird auf die offenen Beträge ein Sollzins von 2,5% verrechnet.

Vorsorge mit dem Vita Firmenportal

Erledigen Sie die Personalvorsorge Ihres Unternehmens jederzeit und von überall. Noch kein Login?