Beitragszahlungen
Sie möchten BVG-Beiträge regelmässig auf Ihr Beitragskonto einzahlen
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die in Rechnung gestellten Prämien fristgerecht einzuzahlen. Darüber hinaus können Sie jedoch auch regelmässig (z.B. monatlich oder vierteljährlich) Einzahlungen tätigen, um allfällige Verzugszinsen zu vermeiden.