Teilpensionierung
Schrittweise in den Ruhestand
Zwischen dem 58. und dem 70. Altersjahr besteht die Möglichkeit, die Pensionierung schrittweise anzutreten. Die Teilpensionierung erfolgt in bis zu drei Schritten, wobei Sie das Arbeitspensum und Ihren Lohn bei jedem Teilschritt um mindestens 20% reduzieren müssen. Zwischen den einzelnen Schritten muss jeweils mindestens ein Jahr liegen.