So gehen Sie vor: Teilpensionierung melden

Teilpensionierung

Schrittweise in den Ruhestand

Zwischen dem 58. und dem 70. Altersjahr besteht die Möglichkeit, die Pensionierung schrittweise anzutreten. Die Teilpensionierung erfolgt in bis zu drei Schritten, wobei Sie das Arbeitspensum und Ihren Lohn bei jedem Teilschritt um mindestens 20% reduzieren müssen. Zwischen den einzelnen Schritten muss jeweils mindestens ein Jahr liegen. Die Altersleistung kann für den einzelnen Teilpensionierungsschritt ganz oder teilweise als Kapital bezogen werden.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

  1. Bitte melden Sie die Teilpensionierung Ihres Mitarbeitenden mit dem Formular Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung:

    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus
    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Invest, Autoinvestment
    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Invest, mit eigener Anlagestrategie
    Meldung einer Pensionierung oder Teilpensionierung Vita Select
  2. Senden Sie das vollständig ausgefüllte Formular bitte an:

    Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus:
    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

    Vita Invest:
    Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitainvest@pfs.ch 

    Vita Select:
    Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitaselect@pfs.ch 

So gehen Sie als Mitarbeitender vor

Wichtig

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Teilpensionierung den verbleibenden Beschäftigungsgrad nicht wieder erhöhen können. Vereinzelt sehen die kantonalen Steuerbehörden höhere Mindestteilschritte als 20% vor (z.B. Kanton Zürich: mindestens 30%). Wir empfehlen Ihnen daher, sich bei Ihrer Steuerbehörde zu erkundigen.

Bei maximal zwei der drei möglichen Pensionierungsschritte können Sie aus Ihrem Altersguthaben einen Kapitalbezug tätigen.

Einkäufe in die Pensionskasse sind nach einer Teilpensionierung nicht mehr möglich – ausgenommen davon sind Wiedereinkäufe im Falle einer Scheidung.

Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Teilpensionierung, sodass er uns darüber in Kenntnis setzen kann.

Von Ihrem Arbeitgeber werden wir ein entsprechendes Formular erhalten. Sobald uns dieses vorliegt, senden wir Ihnen alle weiteren Informationen direkt per Post zu.

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