Wohneigentumsförderung
Sie möchten Wohneigentum mit Vorsorgegeldern finanzieren
In folgenden Fällen können Sie Vorsorgeguthaben vorbeziehen:
- Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Hauses
- Erwerb von Anteilsscheinen einer Genossenschaft
- Amortisation/Sicherstellung einer Hypothek
- Bau einer Eigentumswohnung oder eines Hauses
- Renovation oder Um- bzw. Ausbau einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses, welche bzw. welches sich bereits in Ihrem Besitz befindet
Bei einem Vorbezug wird Ihr Vorsorgeguthaben kleiner, Sie erhalten geringere Zinsgutschriften und auch Ihre Leistungen können sich reduzieren. Damit Sie Ihre persönliche Situation vor und nach einem Vorbezug genau einschätzen können, bieten wir Ihnen gerne eine Übersicht an. Um Ihnen eine Offerte zu unterbreiten, benötigen wir folgende Angaben:
- Ihre aktuelle Adresse
- den Betrag, den Sie vorbeziehen möchten
- das genaue Datum, zu welchem Sie den Vorbezug tätigen möchten
Sie können uns diese Informationen gerne telefonisch unter 0800 80 80 80 mitteilen.
Merkblatt Wohneigentum mit Vorsorgegeldern finanzieren