So gehen Sie vor: Kapitalbezug für Wohneigentum

Wohneigentumsförderung

Sie möchten Wohneigentum mit Vorsorgegeldern finanzieren

Damit Sie Ihre persönliche Situation vor und nach einem Vorbezug genau einschätzen können, bieten wir Ihnen gerne eine Übersicht an. Um Ihnen eine Offerte zu unterbreiten, benötigen wir folgende Angaben:

  • Ihre aktuelle Adresse
  • den Betrag, den Sie vorbeziehen möchten
  • das genaue Datum, zu welchem Sie den Vorbezug tätigen möchten

Sie können uns diese Informationen gerne telefonisch unter 0800 80 80 80 oder per Kontaktformular mitteilen.

So gehen Sie vor

  1. Sobald Sie sich für einen Vorbezug entschieden haben, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen und diesen zusammen mit den erforderlichen Dokumenten einreichen.

    Gesuch für den Vorbezug von Vorsorgegeldern zur Wohneigentumsförderung Vita Classic
    Gesuch für den Vorbezug von Vorsorgegeldern zur Wohneigentumsförderung Vita Invest
    Gesuch für den Vorbezug von Vorsorgegeldern zur Wohneigentumsförderung Vita Relax
    Gesuch für den Vorbezug von Vorsorgegeldern zur Wohneigentumsförderung Vita Plus
    Gesuch für den Vorbezug von Vorsorgegeldern zur Wohneigentumsförderung Vita Select

    Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von Ihrem konkreten Vorhaben ab. Die Checkliste für die erforderlichen Nachweise gibt Ihnen genauer Auskunft.
  2. Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:

    Vita Classic, Vita Relax & Vita Plus
    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

    Vita Invest
    Sammelstiftung Vita Invest der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitainvest@pfs.ch  

    Vita Select
    Sammelstiftung Vita Select der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG
    Postfach
    8085 Zürich
    vitaselect@pfs.ch

Die nächsten Schritte

Sobald wir Ihr Gesuch sowie alle erforderlichen Nachweise erhalten und geprüft haben, werden wir Ihnen den Vorbezug zum gewünschten Datum auszahlen. Falls das Datum der Auszahlung in der Zukunft liegt, bestätigen wir Ihnen die Auszahlung schriftlich.

Merkblatt Wohneigentumsförderung