So gehen Sie vor: Kapitalbezug bei Auswanderung

Kapitalbezug bei Auswanderung

Sie wandern aus und möchten Ihr Vorsorgekapital beziehen

Wenn Sie den Wirtschaftsraum Schweiz/Liechtenstein endgültig verlassen, sind Sie nicht mehr obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Sie können sich deshalb unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Austrittsleistung bar auszahlen lassen.

So gehen Sie vor

Ganz gleich, ob Sie bei Ihrem Arbeitgeber bereits gekündigt haben oder nicht – Sie können in jedem Fall die erforderlichen Unterlagen einsenden, sodass wir Ihre Austrittsleistung zum Zeitpunkt Ihres Austritts sofort überweisen können.

  1. Bitte senden Sie uns für die Barauszahlung Ihrer Austrittsleistung folgende Dokumente zu:

    Abmeldebestätigung der Gemeinde
    Formular «Barauszahlung der Austrittsleistung» Vita Classic, Vita Relax und Vita Plus
    Formular «Barauszahlung der Austrittsleistung» Vita Invest
    Formular «Barauszahlung der Austrittsleistung» Vita Select

    Weitere Anforderungen, je nach Zivilstand:

    Für Verheiratete
    Unterschrift der Ehegattin bzw. des Ehegatten

    Bei Barbezügen über CHF 50’000 überdies Beglaubigung dieser Unterschrift durch einen Gemeindeammann oder eine Notarin bzw. einen Notar

    Für Unverheiratete
    Nachweis, dass Sie unverheiratet sind (Zivilstandsnachweis, welcher nicht älter als 3 Monate ist)
  2. Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:

    Zurich Schweiz
    Scanning BVG
    Postfach
    8085 Zürich
    bvg@zurich.ch 

Die nächsten Schritte

Sobald wir die Austrittsmeldung Ihres Arbeitgebers und Ihre vollständigen Unterlagen zur Auszahlung erhalten haben, überweisen wir Ihre Austrittsleistung und senden Ihnen per Post eine schriftliche Bestätigung zu.