Heirat / Konkubinat / Partnerschaft
Was bei Heirat oder Eintragung einer Partnerschaft zu tun ist
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, uns zu informieren, wenn ein Mitarbeiter heiratet oder eine Partnerschaft eintragen lässt, damit deren bzw. dessen Vorsorgeguthaben zu diesem Zeitpunkt ermittelt werden kann. Mitarbeitende, die eine eheähnliche Partnerschaft führen oder für gemeinsame Kinder aufkommen müssen, haben die Möglichkeit, ihre Partnerin bzw. ihren Partner mit der Partnerrente zu begünstigen.