Unter welchen Umständen muss eine Wohneigentumsförderung zurückbezahlt werden?

Unter welchen Umständen muss eine Wohneigentumsförderung zurückbezahlt werden?

Eine Wohneigentumsforderung muss nur dann zurückbezahlt werden, wenn Sie die Immobilie verkaufen. Solange Sie die Immobilie behalten und selbst bewohnen, ist die Rückzahlung freiwillig.

Vor­sor­ge verbessern

Vorsorgeberatung für Private

Frühzeitig planen lohnt sich

Anhand einer individuellen Vorsorgeanalyse zeigen wir auf, wie Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig planen und allfällige Vorsorgelücken füllen können. Damit Sie zuversichtlich dem dritten Lebensabschnitt entgegenblicken können.