Kann ich einen Vorbezug in Raten zurückbezahlen?

Kann ich einen Vorbezug in Raten zurückbezahlen?

Die Rückzahlung kann mit einer einzigen Zahlung oder in Raten von mindestens 10’000 Franken erfolgen.

Tipp: Die Steuern, die Sie beim Bezug bezahlt haben, können Sie bei einer Rückzahlung innerhalb von drei Jahren zurückfordern (ohne Zins). Damit diese Rückforderung nicht vergessen geht, empfehlen wir, sie umgehend nach erfolgter Rückzahlung zu stellen.

Vor­sor­ge verbessern

Vorsorgeberatung für Private

Frühzeitig planen lohnt sich

Anhand einer individuellen Vorsorgeanalyse zeigen wir auf, wie Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig planen und allfällige Vorsorgelücken füllen können. Damit Sie zuversichtlich dem dritten Lebensabschnitt entgegenblicken können.