Was passiert mit meiner Austrittsleistung, wenn ich mich nicht in der vorgegebenen Frist melde?

Was passiert mit meiner Austrittsleistung, wenn ich mich nicht in der vorgegebenen Frist melde?

Während der ersten sechs Monate nach einem Austritt verbleibt Ihre Austrittsleistung bei der Sammelstiftung Vita. Falls wir bis Ablauf dieser Frist nichts von Ihnen hören, überweisen wir die Austrittsleistung an die Auffangeinrichtung BVG. Das Konto, das dazu bei der staatlichen Stiftung eröffnet wird, lautet auf den Namen des Versicherten. Diese Vorsorgevermögen können somit jederzeit wieder beansprucht werden.

Ob Ihnen Pensionskassenvermögen aus früheren Arbeitsverhältnissen zustehen, erfahren Sie mit einer Anfrage bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Vor­sor­ge verbessern

Vorsorgeberatung für Private

Frühzeitig planen lohnt sich

Anhand einer individuellen Vorsorgeanalyse zeigen wir auf, wie Sie Ihre Altersvorsorge frühzeitig planen und allfällige Vorsorgelücken füllen können. Damit Sie zuversichtlich dem dritten Lebensabschnitt entgegenblicken können.