Welcher Lohn muss der Pensionskasse während der Kurzarbeit gemeldet werden?
Der versicherte Lohn und die BVG-Beiträge verändern sich während der Kurzarbeit nicht, auch wenn der tatsächliche Lohn vorübergehend sinken kann. Sie können uns somit weiterhin den regulären AHV-Jahreslohn melden.