Wann sind BVG-Beiträge fällig?
Als Arbeitgeber begleichen Sie alle ordentlichen Beiträge für Ihre Mitarbeitenden. Dazu gehören insbesondere die Spar-, Risiko- und Kostenbeiträge. Zu Jahresbeginn sind in der Regel die Risiko- und Kostenbeiträge fällig, zum Ende des Jahres die Sparbeiträge. Bei Eintritten während des Jahres werden Risiko- und Kostenbeiträge per Eintrittsdatum fällig. Bei Austritten oder Pensionierungen während des Jahres werden Sparbeiträge mit dem Austrittsdatum fällig.
Die ordentlichen Beträge können Sie jährlich, vierteljährlich oder monatlich begleichen. Wir empfehlen Ihnen, die Beiträge monatlich zu überweisen. Dadurch verteilen Sie die Kosten für die Beitragszahlungen auf das ganze Jahr und beugen allfälligen Zahlungsschwierigkeiten vor. Wir stellen Ihnen die Beiträge in Rechnung und belasten sie jeweils Ihrem Beitragskonto. Zahlungen und Gutschriften werden valutagerecht gutgeschrieben.