Wir haben den Eintritt eines neuen Mitarbeitenden nicht rechtzeitig angemeldet. Können wir dies nachholen?

Wir haben den Eintritt eines neuen Mitarbeitenden nicht rechtzeitig angemeldet. Können wir dies nachholen?

Falls Sie den Eintritt eines Mitarbeitenden nicht rechtzeitig gemeldet haben, können Sie dies jederzeit über die Online-Personalvorsorge oder das Formular «Anmeldung zur Personalvorsorge» nachholen. Daraufhin erhalten Sie von uns eine rückwirkende Abrechnung mit den aktualisierten Beiträgen.

Vorsorgeadministration per Mausklick

Über das Online-Tool von Vita können Sie die Personalvorsorge Ihres Unternehmens jederzeit digital erledigen. Noch kein Login? Hier beantragen.