Wir haben den Eintritt eines neuen Mitarbeitenden nicht rechtzeitig angemeldet. Können wir dies nachholen?
Falls Sie den Eintritt eines Mitarbeitenden nicht rechtzeitig gemeldet haben, können Sie dies jederzeit über das Vita Firmenportal oder das Formular «Anmeldung zur Personalvorsorge» nachholen. Daraufhin erhalten Sie von uns eine rückwirkende Abrechnung mit den aktualisierten Beiträgen.