Wir haben den Austritt eines Mitarbeitenden nicht rechtzeitig gemeldet. Was müssen wir tun?

Wir haben den Austritt eines Mitarbeitenden nicht rechtzeitig gemeldet. Was müssen wir tun?

Falls Sie den Austritt eines Mitarbeitenden nicht rechtzeitig gemeldet haben, können Sie dies jederzeit über die Online-Personalvorsorge oder das Formular «Austritt aus der Personalvorsorge» nachholen. Daraufhin erhalten Sie eine rückwirkend auf das Austrittsdatum ausgestellte Abrechnung.

Vorsorgeadministration per Mausklick

Über das Online-Tool von Vita können Sie die Personalvorsorge Ihres Unternehmens jederzeit digital erledigen. Noch kein Login? Hier beantragen.