Wir haben den Austritt eines Mitarbeitenden nicht rechtzeitig gemeldet. Was müssen wir tun?
Falls Sie den Austritt eines Mitarbeitenden nicht rechtzeitig gemeldet haben, können Sie dies jederzeit über die Online-Personalvorsorge oder das Formular «Austritt aus der Personalvorsorge» nachholen. Daraufhin erhalten Sie eine rückwirkend auf das Austrittsdatum ausgestellte Abrechnung.