Austritt
Was zu tun ist, um aus der beruflichen Vorsorge von Vita auszutreten
Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, Mitarbeitende bei ihrer Pensionskasse abzumelden, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die angesparten Gelder aus der beruflichen Vorsorge müssen an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Wenn Mitarbeitende keiner neuen Vorsorgeeinrichtung beitreten bzw. beigetreten sind, wird die
auf eine Freizügigkeitspolice oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Bei Austritten oder Pensionierungen während des Jahres sind sämtliche Beiträge mit dem Austrittsdatum fällig.