So gehen Sie vor: Austritt melden

Austritt

Was zu tun ist, um aus der beruflichen Vorsorge von Vita auszutreten

Arbeitgebende sind dazu verpflichtet, Mitarbeitende bei ihrer Pensionskasse abzumelden, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Die angesparten Gelder aus der beruflichen Vorsorge müssen an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen werden. Wenn Mitarbeitende keiner neuen Vorsorgeeinrichtung beitreten bzw. beigetreten sind, wird die Austrittsleistung auf eine Freizügigkeitspolice oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Bei Austritten oder Pensionierungen während des Jahres sind sämtliche Beiträge mit dem Austrittsdatum fällig.

So gehen Sie als Arbeitgeber vor

Mit der Abmeldung Ihrer Mitarbeitenden bei der Pensionskasse stellen Sie sicher, dass Sie Ende Jahr nur Beiträge für die effektiv angestellten und versicherten Mitarbeitenden bezahlen.

  1. Am einfachsten melden Sie einen Austritt über unser Vita Firmenportal.
  2. Alternativ können Sie auch das Formular verwenden:
    Austritt aus der Personalvorsorge Vita Classic, Vita Relax und Vita Plus
    Austritt aus der Personalvorsorge Vita Invest
    Austritt aus der Personalvorsorge Vita Select

    Bitte teilen Sie uns mit der Austrittsmeldung die aktuelle Wohnadresse Ihres Mitarbeitenden mit und bestätigen Sie, ob Ihr Mitarbeiter beim Austritt voll arbeitsfähig war.
  3. Senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular bitte per Post oder E-Mail an die angegebene Adresse.

Wir erstellen eine Austrittsabrechnung und senden sie dem Versicherten direkt zu. Als Arbeitgeber erhalten Sie ebenfalls eine Abrechnung. Darauf sehen Sie, wie sich Ihre Prämien durch die Abmeldung verändert haben.

Vorsorge mit dem Vita Firmenportal

Erledigen Sie die Personalvorsorge Ihres Unternehmens jederzeit und von überall. Noch kein Login?