Wer ist versichert?
Obligatorisch versichert sind alle Mitarbeitenden eines Unternehmens mit einem AHV-Jahreslohn von mehr als CHF 22'680 ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag für die Risiken Invalidität und Tod. Ab dem 1. Januar nach dem 24. Lebensjahr sind zusätzlich die Altersleistungen versichert.
Freiwillig versichern lassen können sich:
- Selbstständigerwerbende (bei der Vorsorgeeinrichtung ihres Personals, bei einer Verbandsversicherung oder der Auffangeinrichtung BVG)
- Personen mit einem Jahreslohn von CHF 22'680 und tiefer (sofern im Reglement vorgesehen)